Sachverhalt:
Seit geraumer Zeit besteht der Bedarf und der Anspruch
zur Sanierung / Erneuerung des o. g. Straßenraumes. Die Grundlagenbeurteilung
verschiedener Fachplanungsbüros deutet auf eine grundhafte Erneuerung dieser
Verkehrsflächen hin. Eine abschließende Beurteilung ist lediglich durch ein
umfassendes Bodengutachten, das zwischenzeitlich beauftragt ist, möglich. Das
Fachplanungsbüro wird auf dieser Grundlage eine Variantenprüfung mit
Grobkostenschätzung je Variante sowie der Darstellung von Vor- und Nachteilen
der jeweiligen Variante vorlegen.
Da sich eine grundhafte Erneuerung wohl nicht
vermeiden lässt und eine derartige Investition ohne Fördermittel aktuell nicht
durchgeführt werden kann, soll ein Zuwendungsantrag auf Projektförderung im Dorfentwicklungsprogramm
(ZILE) mit der Zielsetzung der „Verbesserung der innerörtlichen
Verkehrsverhältnisse“ gestellt werden. Eine Voraussetzung hierfür ist die
nachhaltige Grundlagenermittlung –Vorbereitung siehe oben-. Die diesjährige
Antragsfrist endet am 15.09.2021.
Das Projekt ist bislang nicht im
Dorfentwicklungsprogramm definiert. Grundsätzlich wird der Projektplan
regelmäßig fortgeschrieben (Steuerungskreis). Eine Planfortschreibung erfolgte
bislang aus verschiedenen Gründen nicht bzw. war bisher nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Gemeinde Flöthe stellt zum 15.09.2021 einen
Zuwendungsantrag im Dorfentwicklungsprogramm zur Erneuerung des Straßenraumes "Auf den Wöhren" -Teilbereich- und "Im
Mahnhof".
·
Das Planungsbüro Warnecke
(Dorfentwicklungsplaner) wird mit der Antragvorbereitung beauftragt.
·
Das Projekt soll in der nächsten
Fortschreibung des Dorfentwicklungsplanes der Samtgemeinde Oderwald im
Projektplan aufgenommen
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
54110.421200 54110.721200
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: Vorplanungskosten ca. 20.000 –Mittelübertragung aus 2020-Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: