Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG;
Mannschaftstransportwagen (MTW) für die FFW Heiningen
Vorlage
SG-X/335/2021
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gem. § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig.

 

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heiningen e.V. hat der Freiwilligen Feuerwehr Oderwald, Ortsfeuerwehr Heiningen, einen Mannschaftstransportwagen (MTW) im Wert von 32.130,00 € (Rechnungsbetrag) gespendet. Der MTW wird aus diversen Gründen sowohl für den Transport der Kinder- und Jugendfeuerwehr, als auch für den Einsatz- und Ausbildungsdienst benötigt. Das Fahrzeug wurde bereits als vollwertiges Einsatzfahrzeug umgerüstet. Die hierfür benötigte Sondersignalanlage und die Beklebung wurden durch den Förderverein beschafft und montiert.

 

Der Landkreis Wolfenbüttel hat mit Bescheid vom 30.01.2021 einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung des MTWs für die Ortsfeuerwehr Heiningen in Höhe von 15.000,00 € bewilligt. Das Fahrzeug ist damit für 10 Jahre für die Nutzung als Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Oderwald zweckgebunden. Es muss in diesem Zeitraum als Einsatzfahrzeug der Feuerwehr ausgerüstet und als solches auf die Samtgemeinde Oderwald als Träger der Feuerwehr zugelassen sein.

 

Mit der Annahme der Förderung verpflichtet sich die Samtgemeinde das Fahrzeug auf Anforderung des Kreisbrandmeisters in die Kreisfeuerwehrbereitschaft West oder den Kreisgefahrgutzug West der Kreisfeuerwehr Landkreis Wolfenbüttel zu integrieren.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat in der Vergangenheit durch andere Ortsfeuerwehren beschaffte MTWs, die Versicherungs- und Treibstoffkosten und die Beschaffung von Digital-Funkgeräten übernommen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Annahme der Sachspende – MTW für die FFW Heiningen – wird gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.

·         Die Benzinkosten, die Ausgaben für die Versicherung (KSA) und die Anschaffung eines Digital-Funkgerätes für den angeschafften Mannschaftstransportwagen werden im Rahmen des Feuerwehrbudgets übernommen.

·         Aus diesem Beschluss kann nicht der Anspruch abgeleitet werden, zukünftig ein gleichwertiges Fahrzeug zu erhalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                                ca. 1.500,00 € (Digital-Funkgerät)

Jährliche Folgekosten:                        ca. 250,00 € (Versicherungs- und Treibstoffkosten)

Jährliche Abschreibungen: