Sachverhalt:
Bereits im Jahr 2000 wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan „Gutspark“ im Ortsteil Bornum aufgestellt.
Verantwortlich war und ist eine private Bauherrengemeinschaft aus Vechelde namens Oppermann / Pfaue.
Das Planungsbüro Plan und Rat aus Braunschweig hat das Projekt seinerzeit begleitet.
Das Baugebiet ist nunmehr vollständig bebaut. Die letzten aktiven Bautätigkeiten laufen derzeit, so dass der Straßenendausbau vollzogen werden kann.
Im Jahr 2000 wurde zwischen der Gemeinde Börßum und der
Firma Dirk Oppermann, Braunschweig, ein Erschließungsvertrag geschlossen.
Demnach hat der Unternehmer die im
Bebauungsplan „Gutshof" ausgewiesene
Verkehrsanlage (Privatstraße) nebst Straßenbegleitgrün sowie den
Straßenbeleuchtungs- und Straßenent- wässerungseinrichtungen herzustellen oder
herstellen zu lassen.
Die Herstellung der
im Baugebiet für die Baugrundstücke erforderlichen Einrichtungen zur
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung obliegt der Samtgemeinde Oderwald /
Eigenbetriebe Oderwald. Ein gesonderter Vertrag wurde darüber zwischen der
Samtgemeinde Oderwald und dem Unternehmen geschlossen.
Weitere
Vereinbarungen sind dem Erschließungsvertrag zu entnehmen.
In einem
persönlichen Gespräch haben Frau Pfaue und Herr Oppermann von der Bauherrengesellschaft
den nun zu beginnenden Straßenendausbau mit der Gemeinde Börßum und dem
Eigenbetrieb Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung Oderwald besprochen und
vorgestellt.
Für den
Straßenendausbau ist eine Pflasterung des Straßenbelages mit Rumpelpflaster in
grau sowie eine Regenwassergosse mit Regenwasserabläufen vorgesehen.
Die Fläche wird mit
Betontiefborden eingefasst und erhalt zwei Parkbuchten mit insgesamt 5
Stellflächen.
Zudem sollen zwei
Straßenlaternen aufgestellt werden.
Aufgrund des
Höhenunterschiedes erhält der zwischen den Grundstücken 12 und 14 vorhandene
Mülltonnenweg eine wassergebundene Wegedecke anstatt einer Pflasterung. Diese
dient zur Sicherheit bei z. B. Glatteis und Schneeglätte.
Die Kosten für den
Ausbau der Straße trägt, wie im Erschließungsvertrag festgelegt, das
Unternehmen.
Das Bauamt der
Samtgemeinde Oderwald wird den Straßenendausbau begleiten bzw. überprüfen.
Im Vorfeld wird
eine Bodenuntersuchung durchgeführt, um genaue Angaben zum jetzigen Untergrund
zu erhalten und die Straße optimal von den Gemischarten abzustimmen und
auszubauen. Beim Ausbau sollen mindestens noch zusätzlich 2-3
Plattendruckversuche durchgeführt werden, um den Verdichtungsgrad
festzustellen.
Des Weiteren werden
die Erstellung von Bestandsplänen analog und digital für Wasser, Regen- und
Schmutzwasser mit Bögen, Grundstücksabzweigen, Kanalschächten,
Straßeneinläufen, Hydranten und Abstellern angefordert.
Grundlage für die
Straßenendausbauplanung ist der Vorhaben- und Erschließungsplan „Gutspark“, der
die gestalterischen Vorschriften enthält, die es zu beachten gilt.
Der Ausbau soll in
den Monaten Oktober – Dezember 2021 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Dem Straßenendausbau im Bebauungsplangebiet „Gutspark“
in Börßum OT Bornum wird, wie vorgelegt, zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: