Betreff
Straßenendausbau Baugebiet "Gutspark" im Ortsteil Bornum.
Vorlage
B-XVIII/209/2021
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Bereits im Jahr 2000 wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan „Gutspark“ im Ortsteil Bornum aufgestellt.

 

Verantwortlich war und ist eine private Bauherrengemeinschaft aus Vechelde namens Oppermann / Pfaue.

 

Das Planungsbüro Plan und Rat aus Braunschweig hat das Projekt seinerzeit begleitet.

 

Das Baugebiet ist nunmehr vollständig bebaut. Die letzten aktiven Bautätigkeiten laufen derzeit, so dass der Straßenendausbau vollzogen werden kann.

 

Im Jahr 2000 wurde zwischen der Gemeinde Börßum und der Firma Dirk Oppermann, Braunschweig, ein Erschließungsvertrag geschlossen. Demnach hat der Unternehmer die im Bebauungsplan „Gutshof" ausgewiesene Verkehrsanlage (Privatstraße) nebst Straßenbegleitgrün sowie den Straßenbeleuchtungs- und Straßenent- wässerungseinrichtungen herzustellen oder herstellen zu lassen.

 

Die Herstellung der im Baugebiet für die Baugrundstücke erforderlichen Einrichtungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung obliegt der Samtgemeinde Oderwald / Eigenbetriebe Oderwald. Ein gesonderter Vertrag wurde darüber zwischen der Samtgemeinde Oderwald und dem Unternehmen geschlossen.

 

Weitere Vereinbarungen sind dem Erschließungsvertrag zu entnehmen.

 

In einem persönlichen Gespräch haben Frau Pfaue und Herr Oppermann von der Bauherrengesellschaft den nun zu beginnenden Straßenendausbau mit der Gemeinde Börßum und dem Eigenbetrieb Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung Oderwald besprochen und vorgestellt.

 

Für den Straßenendausbau ist eine Pflasterung des Straßenbelages mit Rumpelpflaster in grau sowie eine Regenwassergosse mit Regenwasserabläufen vorgesehen.

 

Die Fläche wird mit Betontiefborden eingefasst und erhalt zwei Parkbuchten mit insgesamt 5 Stellflächen.

Zudem sollen zwei Straßenlaternen aufgestellt werden.

 

Aufgrund des Höhenunterschiedes erhält der zwischen den Grundstücken 12 und 14 vorhandene Mülltonnenweg eine wassergebundene Wegedecke anstatt einer Pflasterung. Diese dient zur Sicherheit bei z. B. Glatteis und Schneeglätte.

 

Die Kosten für den Ausbau der Straße trägt, wie im Erschließungsvertrag festgelegt, das Unternehmen.

 

Das Bauamt der Samtgemeinde Oderwald wird den Straßenendausbau begleiten bzw. überprüfen.

 

Im Vorfeld wird eine Bodenuntersuchung durchgeführt, um genaue Angaben zum jetzigen Untergrund zu erhalten und die Straße optimal von den Gemischarten abzustimmen und auszubauen. Beim Ausbau sollen mindestens noch zusätzlich 2-3 Plattendruckversuche durchgeführt werden, um den Verdichtungsgrad festzustellen.

 

Des Weiteren werden die Erstellung von Bestandsplänen analog und digital für Wasser, Regen- und Schmutzwasser mit Bögen, Grundstücksabzweigen, Kanalschächten, Straßeneinläufen, Hydranten und Abstellern angefordert.

 

Grundlage für die Straßenendausbauplanung ist der Vorhaben- und Erschließungsplan „Gutspark“, der die gestalterischen Vorschriften enthält, die es zu beachten gilt.

 

Der Ausbau soll in den Monaten Oktober – Dezember 2021 erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Dem Straßenendausbau im Bebauungsplangebiet „Gutspark“ in Börßum OT Bornum wird, wie vorgelegt, zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: