Betreff
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Samtgemeinde Oderwald 2021 - 2025.
Vorlage
SG-X/339/2021
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit dem sogenannten „DigitalPakt Schule“ stellen der Bund und die Länder den kommunalen Schulträgern in den Jahren 2019 bis 2024 Fördergelder zur Verfügung, um den digitalen Wandel an den Schulen voranzubringen.

 

Zur Durchführung von Maßnahmen auf Landesebene haben Bund und Länder Anfang 2019 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen aufgrund derer das Land Niedersachsen im August 2019 die “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ erlassen hat.

 

Beim „DigitalPakt Schule“ handelt es sich in erster Linie um ein Infrastruktur-Förderprogramm. Es geht also vor allem um die digitale Ausstattung der Schulen und nicht vorrangig um die Anschaffung von mobilen Endgeräten. Jedem Schulträger wird zu Beginn des Verfahrens ein festes Budget zugewiesen, das er während der fünfjährigen Laufzeit des Förderprogramms in Anspruch nehmen kann.

 

Die Samtgemeinde Oderwald erhält eine Gesamtfördersumme in Höhe von 111.450 Euro aus dem „DigitalPakt Schule“. Die Höhe der Fördergelder setzt sich hierbei aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 Euro pro Schule sowie einem zusätzlichen schülerzahlabhängigen Kopfbetrag wie folgt zusammen:

 

 

Grundschule Börßum

Grundschule Cramme

Sockelbetrag

30.000 Euro

30.000 Euro

schülerzahlabhängiger Kopfbetrag*)

34.523 Euro

16.927 Euro

Gesamt

64.523 Euro

46.927 Euro

*) Berechnung anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 23.08.2018

 

Die Zuwendungen werden unter der Voraussetzung gewährt, dass der Schulträger die erforderlichen räumlichen und sächlichen Kapazitäten bereitstellt, die eine Nutzung unter modernen Unterrichtsgesichtspunkten ermöglichen, und sämtliche Folgekosten (z. B. Betriebskosten, Reparaturkosten, usw.) übernimmt, solange die angeschafften Geräte in der Schule verwendet werden.

 

Angesichts der bisherigen, aber auch der noch zu erwartenden Investitionen und der sich hieraus ergebenden Folge- aber auch Ersatzinvestitionen in den kommenden Jahren, bedarf es einer Medienplanung für die Grundschulen. Hierzu zählt auch ein umfassender Medienentwicklungsplan, der die pädagogischen Bedürfnisse der Schulen und eine zukunftsweisende kommunale Investitionsplanung in Einklang bringt und beinhaltet. Diese fundierte Medienentwicklungsplanung ist eine weitere Voraussetzung für die aktuellen Fördermaßnahmen zur Digitalisierung in den Schulen. Die Schulen haben für ihre pädagogischen Bedürfnisse ein Medienbildungskonzept zu erstellen. Damit haben sie bereits im Jahre 2019 unter Beteiligung der Verwaltung begonnen. In der ersten Jahreshälfte 2021 sind diese Konzepte nunmehr fertiggestellt und von den Schulgremien beschlossen worden.

 

Seitens der Verwaltung wurde ein Medienentwicklungsplan für die Grundschulen erstellt. Dieser Plan enthält eine fundierte Planung für die nächsten fünf Jahre, um den Schulen auf der Grundlage ihrer Medienkonzepte die Einführung von digitalen Medien in größerem Umfang zu ermöglichen. Der Plan enthält Vorschläge für ein Ausstattungskonzept für die IT-Infrastruktur der Grundschulen und beschreibt Lösungen für einen stabilen Betrieb der digitalen Infrastruktur durch ein Support-System.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Investitionen in die digitale Schulinfrastruktur während des Planungszeitraumes sind im Medienentwicklungsplan dargestellt Bei der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes sollen – soweit es die Förderrichtlinien vorsehen – die Mittel des Bundesprogramms „DigitalPakt Schule“ eingesetzt werden. Diese Mittel sind für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen nicht auskömmlich! Im Laufe des weiteren Verfahrens ist zu berücksichtigen, dass es zu Veränderungen bei den finanziellen Auswirkungen kommen kann (z.B. durch steigende Hardwarekosten), die dann in den jeweiligen Haushaltsplanungen unter Berücksichtigung der jeweiligen finanzpolitischen Haushaltslage umgesetzt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Rat der Samtgemeinde Oderwald beschließt den Medienentwicklungsplan 2021 bis 2025 für die Grundschulen der Samtgemeinde Oderwald mit den hieraus empfohlenen Maßnahmen. Die geplanten Maßnahmen fließen in die Haushaltsplanberatungen der kommenden Haushaltsjahre ein und werden unter dem Vorbehalt der jährlichen finanzpolitischen Haushaltslage umgesetzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: