Sachverhalt:
Mit dem sogenannten „DigitalPakt Schule“ stellen der Bund und die Länder den kommunalen Schulträgern in den Jahren 2019 bis 2024 Fördergelder zur Verfügung, um den digitalen Wandel an den Schulen voranzubringen.
Zur Durchführung von Maßnahmen auf Landesebene haben Bund und Länder Anfang 2019 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen aufgrund derer das Land Niedersachsen im August 2019 die “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ erlassen hat.
Beim „DigitalPakt Schule“ handelt es sich in erster Linie um ein Infrastruktur-Förderprogramm. Es geht also vor allem um die digitale Ausstattung der Schulen und nicht vorrangig um die Anschaffung von mobilen Endgeräten. Jedem Schulträger wird zu Beginn des Verfahrens ein festes Budget zugewiesen, das er während der fünfjährigen Laufzeit des Förderprogramms in Anspruch nehmen kann.
Die Samtgemeinde Oderwald erhält eine Gesamtfördersumme in Höhe von 111.450 Euro aus dem „DigitalPakt Schule“. Die Höhe der Fördergelder setzt sich hierbei aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 Euro pro Schule sowie einem zusätzlichen schülerzahlabhängigen Kopfbetrag wie folgt zusammen:
|
Grundschule Börßum |
Grundschule Cramme |
Sockelbetrag |
30.000 Euro |
30.000 Euro |
schülerzahlabhängiger
Kopfbetrag*) |
34.523 Euro |
16.927 Euro |
Gesamt |
64.523 Euro |
46.927 Euro |
*) Berechnung anhand der
Schülerzahlen zum Stichtag 23.08.2018
Die Zuwendungen werden unter der Voraussetzung
gewährt, dass der Schulträger die erforderlichen räumlichen und sächlichen
Kapazitäten bereitstellt, die eine Nutzung unter modernen
Unterrichtsgesichtspunkten ermöglichen, und sämtliche Folgekosten (z. B.
Betriebskosten, Reparaturkosten, usw.) übernimmt, solange die angeschafften
Geräte in der Schule verwendet werden.
Angesichts der bisherigen, aber
auch der noch zu erwartenden Investitionen und der sich hieraus ergebenden
Folge- aber auch Ersatzinvestitionen in den kommenden Jahren, bedarf es einer
Medienplanung für die Grundschulen. Hierzu zählt auch ein umfassender
Medienentwicklungsplan, der die pädagogischen Bedürfnisse der Schulen und eine
zukunftsweisende kommunale Investitionsplanung in Einklang bringt und
beinhaltet. Diese fundierte Medienentwicklungsplanung ist eine weitere
Voraussetzung für die aktuellen Fördermaßnahmen zur Digitalisierung in den
Schulen. Die Schulen haben für ihre pädagogischen Bedürfnisse ein Medienbildungskonzept
zu erstellen. Damit haben sie bereits im Jahre 2019 unter Beteiligung der
Verwaltung begonnen. In der ersten Jahreshälfte 2021 sind diese Konzepte
nunmehr fertiggestellt und von den Schulgremien beschlossen worden.
Seitens der Verwaltung wurde ein
Medienentwicklungsplan für die Grundschulen erstellt. Dieser Plan enthält eine
fundierte Planung für die nächsten fünf Jahre, um den Schulen auf der Grundlage
ihrer Medienkonzepte die Einführung von digitalen Medien in größerem Umfang zu
ermöglichen. Der Plan enthält Vorschläge für ein Ausstattungskonzept für die
IT-Infrastruktur der Grundschulen und beschreibt Lösungen für einen stabilen
Betrieb der digitalen Infrastruktur durch ein Support-System.
Die finanziellen Auswirkungen der Investitionen
in die digitale Schulinfrastruktur während des Planungszeitraumes sind im
Medienentwicklungsplan dargestellt Bei der Umsetzung des
Medienentwicklungsplanes sollen – soweit es die Förderrichtlinien vorsehen – die
Mittel des Bundesprogramms „DigitalPakt Schule“ eingesetzt werden. Diese Mittel
sind für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen nicht auskömmlich! Im
Laufe des weiteren Verfahrens ist zu berücksichtigen, dass es zu Veränderungen
bei den finanziellen Auswirkungen kommen kann (z.B. durch steigende
Hardwarekosten), die dann in den jeweiligen Haushaltsplanungen unter
Berücksichtigung der jeweiligen finanzpolitischen Haushaltslage umgesetzt
werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald beschließt den
Medienentwicklungsplan 2021 bis 2025 für die Grundschulen der Samtgemeinde
Oderwald mit den hieraus empfohlenen Maßnahmen. Die geplanten Maßnahmen fließen
in die Haushaltsplanberatungen der kommenden Haushaltsjahre ein und werden
unter dem Vorbehalt der jährlichen finanzpolitischen Haushaltslage umgesetzt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: