Stellungnahmen und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Oderwald hat aufgrund der
Pandemischen Lage gemäß § 182 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds.
GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 17. Februar
2021 (Nds. GVBl. S. 64) in einem schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen, die
15. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.
Die Änderung
betrifft Flächen für den Vorrangstandort Windenergieanlagen (WEA) im
Samtgemeindegebiet, in den Außenbereichsflächen der Gemeinde Cramme und Flöthe
mit dem Ortsteil Groß Flöthe. Die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan
dargestellten Sonderbauflächen für WEA wurden nicht mit in die vorliegende
Änderung aufgenommen. Sie gelten unbenommen fort.
In der Zeit
vom 28.06.2021 bis zum 19.07.2021 fand die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt sowie in der Zeit vom
18.06.2021 bis zum 19.07.2021 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt GbR, Braunschweig, hat die hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet. Diese liegen als Anlage bei.
Als nächster Verfahrensschritt ist beabsichtigt, die Planzeichnung sowie die entsprechend der Beschlussempfehlungen geänderte Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
wird beschlossen.
·
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit der entsprechend der Beschlussempfehlungen geänderten Begründung wird
gebilligt.
·
Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB zu der 15. Flächennutzungsplanänderung der Samtgemeinde Oderwald
wird beschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: