Betreff
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald;
Stellungnahmen und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Vorlage
SG-X/347/2021
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat aufgrund der Pandemischen Lage gemäß § 182 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 17. Februar 2021 (Nds. GVBl. S. 64) in einem schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen, die 15. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.

Die Änderung betrifft Flächen für den Vorrangstandort Windenergieanlagen (WEA) im Samtgemeindegebiet, in den Außenbereichsflächen der Gemeinde Cramme und Flöthe mit dem Ortsteil Groß Flöthe. Die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbauflächen für WEA wurden nicht mit in die vorliegende Änderung aufgenommen. Sie gelten unbenommen fort.

In der Zeit vom 28.06.2021 bis zum 19.07.2021 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt sowie in der Zeit vom 18.06.2021 bis zum 19.07.2021 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt GbR, Braunschweig, hat die hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet. Diese liegen als Anlage bei.

Als nächster Verfahrensschritt ist beabsichtigt, die Planzeichnung sowie die entsprechend der Beschlussempfehlungen geänderte Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

·         Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der entsprechend der Beschlussempfehlungen geänderten Begründung wird gebilligt.

·         Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu der 15. Flächennutzungsplanänderung der Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: