Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen.
Im Ergebnishaushalt wurden neben allgemeinen
Anpassungen teilweise auch erhebliche Änderungen vorgenommen. Hiervon betroffen
sind die Produkte Liegenschaftsverwaltung Mietobjekte, Kindergarten,
Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung, Gewässer/Gräben, Oderwaldhalle,
Dorfgemeinschaftshäuser Kalme und Seinstedt und die Steuern.
Dieser 1. Nachtragshaushalt führt zu einem steigenden Haushaltsverlust im
ordentlichen Rechnungsjahr 2021 in Höhe von € 10.200,00 und somit zu einem
Gesamtverlust 2021 in Höhe von € 210.000,00. Außerordentliche Änderungen
erfolgen durch diesen Nachtrag nicht.
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Ordentliches Ergebnis: Verlust
i.H.v. 210.000 € (vorher
199.800 €)
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Außerordentliches Ergebnis: Gewinn i.H.v.
10.100 € (vorher 10.100 €)
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Gesamtergebnis: Verlust
i.H.v. 199.900 € (vorher
189.700 €)
Im Finanzhaushalt wurden die Maßnahme „Radweg Bahndamm“ neu veranschlagt. Die Investitionskosten zur LED-Umstellung werden entsprechend der Umsetzungsplanung nun als Aufwand im Ergebnishaushalt entstehen.
Der Kreditbedarf wurde aktualisiert.
Weitere Erläuterungen, sind aus den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung mit –plan 2021 für die Gemeinde Börßum wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: