Sachverhalt:
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 erfolgt nur eine Änderung des Stellenplanes der Samtgemeinde Oderwald durch den 1. Nachtragsstellenplan. Eine Veränderung der Haushaltsplansummen erfolgt nicht.
In dieser Fortschreibung des Stellenplanes
2021 sind folgende Änderungen / Anpassungen enthalten:
- Lfd.-Nr. 13a Einarbeitung zum bevorstehenden Eintritt in den Ruhestand der Planstelle lfd.-Nr. 13. Vorgesehen ist die Stellenbesetzung mit einem Bautechniker für den Schwerpunkt „Hochbau“.
- Lfd.-Nr. 19a Höhergruppierung. Beschluss Samtgemeindeausschuss.
- Lfd.-Nr. 22a Neueinstellung auf zusätzlicher Planstelle für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
- Lfd.-Nr. 26a Neubewertung mit Änderung der Aufgabenschwerpunkte voraussichtlich ab Jan. 2022.
- Lfd.-Nr. 27 wurde auf Lfd-Nr. 9 -Altersteilzeit bis 01/2024- gesetzt. Die lfd.-Nr. 9 erhält dadurch eine Änderung der Aufgabenstruktur mit Vollzeitbeschäftigung.
- Lfd.-Nr. 27a (27) wird wieder dem FB 4 zugewiesen. Bisher noch Elternzeit bis 05/2022. Stundenanteil vorauss. 25/W.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2021 incl. Stellenplan 2021, wird erlassen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Personalkosten Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: entsprechend
der Planstellenänderung / Stellenbesetzung
Jährliche Abschreibungen: