Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Börßum - Bebauungsplan im Bereich nördlich der Grundschule im Ortsteil Börßum; Aufstellungsbeschluss.
Vorlage
B-XVIII/218/2021
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 21.06.2017 über eine Ausweisung eines Baugebietes im Ortsteil Börßum beraten. Damals standen das Baugebiet „An der Gärtnerei“ und das Baugebiet am Blockshorenberg, nördlich der Grundschule, zur Diskussion. Der Rat der Gemeinde Börßum hat im Anschluss festgelegt, dass zunächst das Baugebiet „An der Gärtnerei“ realisiert werden soll.

 

Nunmehr soll darüber beraten werden, ob die damals aufgegriffenen Überlegungen für das Baugebiet am Blockshorenberg weitergeführt werden sollen.

 

Bei einer zukünftigen Planungsabsicht der Gemeinde Börßum ist ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zurzeit geltenden Fassung beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung, Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

 

Ein mögliches Nutzungsbeispiel ist der Vorlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Grundschule“ in Börßum OT Börßum.

 

 

gez. M. Lohmann

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: