Sachverhalt:
Der o. g. Bebauungsplan in der Gemeinde Cramme überplant
verschiedene Grundstücke in dem Ort Cramme (s. Ortsplan). Dieser entspricht
nicht mehr den heutigen Ansprüchen hinsichtlich der Ausnutzbarkeit von
Grundstücken.
Um den Grundstückseigentümern weitere Bebauungsmöglichkeiten
auf den Grundstücken zu ermöglichen, sollte der Bebauungsplan „Ortsbebauung –
Zugleich Aufbauplan“ aufgehoben werden. Erweiterungsbauten bzw. mögliche
Neubauten werden künftig als Vorhaben nach § 34 BauGB (Bebauung im unbeplanten
Innenbereich) beurteilt.
Weitere Einzelheiten werden in der Begründung zur Aufhebung
des Teilorts- zugleich Aufbauplanes“ angeführt.
Für die Aufhebung des Bebauungsplanes sind folgende
Verfahrensschritte erforderlich:
1. Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
-Aufstellungs-/Aufhebungsbeschluss-
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
4. Öffentliche Auslegung
5. Bewertung der während der öffentlichen Auslegung
eingegangen Anregungen und
Stellungnahmen
6. Satzungsbeschluss
7. Bekanntmachung
Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist eine Umweltprüfung
durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Aufgrund des § 2 Abs.
1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Aufhebung des Bebauungsplanes
„Ortsbebauung - zugleich Aufbauplan“ für die Gemeinde Cramme beschlossen
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: