Betreff
Aufhebung des Bebauungsplanes "Ortsbebauung - Zugleich Aufbauplan" in der Gemeinde Cramme
Vorlage
C-XVII/046/2014
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Der o. g. Bebauungsplan in der Gemeinde Cramme überplant verschiedene Grundstücke in dem Ort Cramme (s. Ortsplan). Dieser entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen hinsichtlich der Ausnutzbarkeit von Grundstücken.

 

Um den Grundstückseigentümern weitere Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken zu ermöglichen, sollte der Bebauungsplan „Ortsbebauung – Zugleich Aufbauplan“ aufgehoben werden. Erweiterungsbauten bzw. mögliche Neubauten werden künftig als Vorhaben nach § 34 BauGB (Bebauung im unbeplanten Innenbereich) beurteilt.

 

Weitere Einzelheiten werden in der Begründung zur Aufhebung des Teilorts- zugleich Aufbauplanes“ angeführt.

 

Für die Aufhebung des Bebauungsplanes sind folgende Verfahrensschritte erforderlich:

 

1. Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens -Aufstellungs-/Aufhebungsbeschluss-

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

4. Öffentliche Auslegung

5. Bewertung der während der öffentlichen Auslegung eingegangen Anregungen und

   Stellungnahmen

6. Satzungsbeschluss

7. Bekanntmachung

 

Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Aufhebung des Bebauungsplanes „Ortsbebauung - zugleich Aufbauplan“ für die Gemeinde Cramme beschlossen

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: