Betreff
Neufassung der Satzung der Gemeinde Börßum über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung.
Vorlage
B-XVIII/219/2021
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 25.05.2020 über die monatliche Aufwandsentschädigung der Ortsjugendpflegerin beraten und diese erhöht.

 

In dem Zuge wurden ebenfalls Überlegungen hinsichtlich einer allgemeinen Anpassung der festgelegten Sätze in der Satzung der Gemeinde Börßum über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung getätigt und die Entscheidung getroffen, die Beratung dazu zu vertagen.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hat letztmalig in seiner Sitzung am 12.12.2011 die originäre Fassung der Satzung der Gemeinde Börßum über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall und Auslagenentschädigung beschlossen.

 

Bei der in der Anlage beigefügten Neufassung der Satzung der Gemeinde Börßum über die Gewährung von Aufwands-, Verdienst- und Auslagenentschädigung wurden geringe Anpassungen bei den Entschädigungssätzen durchgeführt.

 

Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Samtgemeinde Oderwald bereits mit Beginn der Kommunalwahlperiode 2016 die elektronische Ratsarbeit eingeführt hat.

 

D.h. den Ratsmitgliedern werden sämtliche Informationen in der Regel über das Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Oderwald digital übermittelt, insbesondere Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften einschließlich der erforderlichen Anlagen. Jedem Mitglied des Samtgemeinde- und der Gemeinderäte wird ein digitales Endgerät in Form eines iPads zur Umsetzung der digitalen Ratsarbeit zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben einen hohen Sicherheitsstandard und werden über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Diejenigen Ratsmitglieder, die auch in der Kommunalwahlperiode 2021 ihre Ratsmitgliedschaft weiter fortsetzen, nutzen das im Jahre 2016 zur Verfügung gestellte, voll funktionsfähige Endgerät weiterhin. Den jetzt ausscheidenden Ratsmitgliedern wird die Möglichkeit eröffnet, dass die abgeschriebenen Endgeräte auch als Dank für ihr ehrenamtliches Engagement in ihren Besitz übergehen. Für die neu hinzukommenden Ratsmitglieder werden nach der Kommunalwahl neue Endgeräte beschafft.

 

Durch die Überlassung der Endgeräte ist eine Erhöhung der monatlich zur Verfügung gestellten Aufwandsentschädigung für die Gremienmitarbeit entbehrlich. Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit der Übernahme der Geräte nach dem Ausscheiden aus dem Ehrenamt aus Sicht der Verwaltung ein gewisser Anreiz für das Ehrenamt gegeben.

 

Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die im Wesentlichen auf Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zurückzuführen sind.

 

Die überarbeitete Satzung liegt der Verwaltungsvorlage bei.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Der als Anlage beigefügten Satzung der Gemeinde Börßum über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung wird zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: