Sachverhalt:
Im laufenden Haushaltsjahr sind bereits über-/außerplanmäßige Aufwendungen und/oder Auszahlung entstanden, die die Wertgrenze (€ 10.000,00) im § 6 der Haushaltssatzung 2021 übersteigen.
Da die Aufwendungen /Auszahlungen zeitlich und sachlich unabweisbar waren, hat der Samtgemeindebürgermeister die Genehmigung hierzu erteilt. Der „Einzelsachverhalt“ lag in der Regel unter € 10.000,00.
Die betroffenen Produktsachkonten sind in der beigefügten Anlage aufgeführt. Da zum aktuellen Zeitpunkt kein bzw. noch kein Nachtragshaushalt aufgestellt werden soll, wird diese Entwicklung zur Kenntnis gegeben und um haushaltsrechtliche Zustimmung zu den erteilten Genehmigungen gebeten. Das Defizit im Ergebnishaushalt 2021 wird sich hierdurch nur um rd. 10.500 € erhöhen. Auf die wesentlichen Ertragssteigerungen wird diesbezüglich hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Haushaltsentwicklung wird zur Kenntnis genommen
und den vorgelegten und erfolgten über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und/oder
Auszahlungen wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Verschiedene Verschiedene
Mittel stehen zur Verfügung: nein, steigende Verlustsituation in Höhe von rd. € 10.500,00
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: