Betreff
Neufassung der Satzung der Samtgemeinde Oderwald über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung.
Vorlage
SG-X/352/2021
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2001 die originäre Fassung der Satzung der Samtgemeinde Oderwald über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall und Auslagenentschädigung beschlossen. Die letztmalige Anpassung erfolgte mit der 4. Änderungssatzung, die am 30.12.2015 im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel veröffentlicht worden ist.

 

Nach § 55 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beruft das Ministerium für Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt. Die Ergebnisse sind in 07/2021 veröffentlicht worden.

 

Die Kommission spricht sich aus Gründen der Ehrenamtsfreundlichkeit und Verwaltungsökonomie grundsätzlich für die auch heute schon übliche Pauschalierung dieser Ersatzansprüche in einer Aufwendungspauschale aus.

 

Die Kommission empfiehlt, die Fahrtkosten mit einem festen Betrag je gefahrenem Kilometer oder - ebenfalls teilweise pauschal - mit einem festen Kilometerbetrag nach Maßgabe der Wegstreckenentfernung zwischen der Wohnung der oder des Abgeordneten und dem Rathaus zu entschädigen. Als Höchstbetrag ist die Wegstreckenentschädigung pro gefahrenem Kilometer nach dem Bundesreisekostenrecht festzusetzen. Die Verwaltung spricht sich für eine Abrechnung der Fahrtkosten nach tatsächlichem Aufwand (BRKG) aus. Allerdings soll die Kilometerentfernung aus den Wohnorten zum Rathaus pauschaliert werden.

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung sollte sich grundsätzlich an der Einwohnerzahl der Kommune orientieren. Die von der Kommission angegebenen Werte sind „Höchstbeträge“. Es wird empfohlen, innerhalb der genannten Größenklassen zu interpolieren, also die empfohlenen Höchstbeträge bei der Festlegung des eigenen Pauschalansatzes jeweils ins Verhältnis zur konkreten Einwohnerzahl der Kommune zu setzen. Die Kommission hat bei den empfohlenen Höchstsätzen neben den Kosten für die IT-Ausstattung einschließlich von Verbrauchsmaterialien wie z.B. Druckerpatronen und Papier jetzt auch die Kosten für die Nutzung eines Ratsinformationssystems berücksichtigt.

 

Danach soll die monatliche Aufwandsentschädigung eines Samtgemeinderatsmitgliedes bei einer Einwohnerzahl von bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 210 Euro nicht übersteigen. In der Samtgemeinde Oderwald leben ca. 6800 Einwohnerinnen und Einwohner. Dies ergibt einen interpolierten, monatlichen Höchstbetrag von 71,40 Euro.

 

Ausgehend von dem vorgenannten Höchstbetrag und den im Kreisgebiet gewährten Aufwandsentschädigungen bzw. Sitzungsgeldern der Gemeinden und Samtgemeinden, wurde verwaltungsseitig folgenden Anpassung der Entschädigungssätze erarbeitet. Dies bezieht die Entschädigungen für die weiteren Ehrenbeamten mit ein. Die Gegenüberstellung mit den zurzeit gewährten Aufwandsentschädigungen stellt sich demnach wie folgt dar:

 

Funktion/Satz

Neu

Alt

Ratsmitglieder

30

25

1. stv. SGB

80

75

2. stv. SGB

80

75

Ratsvorsitzende/r

40

 

Fraktionsvorsitzende/r

40

30

zzgl. je Fraktionsmitglied

7,5

7,5

beratende Mitglieder

30

25

Fahrtkosten

BRKG

10 (pauschal)

Verdienstausfall

30 (150)

30 (150 max.)

 

 

 

Gemeindebrandmeister

125

120

stv. Gemeindebrandmeister

65

60

Ortsbrandmeister

55

50

stv. Ortsbrandmeister

25

20

Gerätewart je Fahrzeug

30

25

Sicherheitsbeauftragter

20

20

Atemschutzbeauftragter

25

20

Funkbeauftragter

25

20

Jugendfeuerwehrwart

25

20

Leiter einer Jugendfeuerwehr

20

 

Ausbildungsleiter

25

20

Gefahrgutbeauftragter

25

20

Atemschutzgerätewart

25

20

Kinderfeuerwehrwart

25

 

Leiter einer Kinderfeuerwehr

20

15

Pressebeauftragter

25

20

Brandschutzerzieher

25

20

 

 

 

Gleichstellungsbeauftragte

25

20

 

 

 

 

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat bereits mit Beginn der Kommunalwahlperiode 2016 die elektronische Ratsarbeit eingeführt.

 

D.h. den Ratsmitgliedern werden sämtliche Informationen in der Regel über das Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Oderwald digital übermittelt, insbesondere Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften einschließlich der erforderlichen Anlagen. Jedem Mitglied des Samtgemeinde- und der Gemeinderäte wird ein digitales Endgerät in Form eines iPads zur Umsetzung der digitalen Ratsarbeit zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten Endgeräte haben einen hohen Sicherheitsstandard und werden über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Diejenigen Ratsmitglieder, die auch in der Kommunalwahlperiode 2021 ihre Ratsmitgliedschaft weiter fortsetzen, nutzen das im Jahre 2016 zur Verfügung gestellte, voll funktionsfähige Endgerät weiterhin. Den jetzt ausscheidenden Ratsmitgliedern wird die Möglichkeit eröffnet, dass die abgeschriebenen Endgeräte auch als Dank für ihr ehrenamtliches Engagement in ihren Besitz übergehen. Für die neu hinzukommenden Ratsmitglieder werden nach der Kommunalwahl neue Endgeräte beschafft.

Durch die Überlassung der Endgeräte ist eine Erhöhung der monatlich zur Verfügung gestellten Aufwandsentschädigung für die Gremienmitarbeit entbehrlich. Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit der Übernahme der Geräte nach dem Ausscheiden aus dem Ehrenamt aus Sicht der Verwaltung ein gewisser Anreiz für das Ehrenamt gegeben.

 

Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die im Wesentlichen auf Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zurückzuführen sind.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Neufassung der Satzung der Samtgemeinde Oderwald über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: