Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 19. Dezember
2001 die originäre Fassung der Satzung der Samtgemeinde Oderwald über die
Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall und Auslagenentschädigung
beschlossen. Die letztmalige Anpassung erfolgte mit der 4. Änderungssatzung,
die am 30.12.2015 im Amtsblatt für den Landkreis Wolfenbüttel veröffentlicht
worden ist.
Nach § 55 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) beruft das Ministerium für Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der
Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die
Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der
Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt. Die Ergebnisse sind in
07/2021 veröffentlicht worden.
Die Kommission spricht sich aus Gründen der Ehrenamtsfreundlichkeit und
Verwaltungsökonomie grundsätzlich für die auch heute schon übliche Pauschalierung dieser Ersatzansprüche
in einer Aufwendungspauschale aus.
Die Kommission empfiehlt, die Fahrtkosten mit einem festen Betrag je
gefahrenem Kilometer oder - ebenfalls teilweise pauschal - mit einem festen
Kilometerbetrag nach Maßgabe der Wegstreckenentfernung zwischen der Wohnung der
oder des Abgeordneten und dem Rathaus zu entschädigen. Als Höchstbetrag ist die
Wegstreckenentschädigung pro gefahrenem Kilometer nach dem
Bundesreisekostenrecht festzusetzen. Die Verwaltung spricht sich für eine
Abrechnung der Fahrtkosten nach tatsächlichem Aufwand (BRKG) aus. Allerdings
soll die Kilometerentfernung aus den Wohnorten zum Rathaus pauschaliert werden.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung sollte sich grundsätzlich an der
Einwohnerzahl der Kommune orientieren. Die von der Kommission angegebenen Werte
sind „Höchstbeträge“. Es wird empfohlen, innerhalb der genannten Größenklassen
zu interpolieren, also die empfohlenen Höchstbeträge bei der Festlegung des
eigenen Pauschalansatzes jeweils ins Verhältnis zur konkreten Einwohnerzahl der
Kommune zu setzen. Die Kommission hat bei den empfohlenen Höchstsätzen neben
den Kosten für die IT-Ausstattung einschließlich von Verbrauchsmaterialien wie
z.B. Druckerpatronen und Papier jetzt auch die Kosten für die Nutzung eines
Ratsinformationssystems berücksichtigt.
Danach soll die monatliche Aufwandsentschädigung eines
Samtgemeinderatsmitgliedes bei einer Einwohnerzahl von bis zu 20.000
Einwohnerinnen und Einwohnern 210 Euro nicht übersteigen. In der Samtgemeinde
Oderwald leben ca. 6800 Einwohnerinnen und Einwohner. Dies ergibt einen
interpolierten, monatlichen Höchstbetrag von 71,40 Euro.
Ausgehend von dem vorgenannten Höchstbetrag und den im Kreisgebiet
gewährten Aufwandsentschädigungen bzw. Sitzungsgeldern der Gemeinden und
Samtgemeinden, wurde verwaltungsseitig folgenden Anpassung der
Entschädigungssätze erarbeitet. Dies bezieht die Entschädigungen für die
weiteren Ehrenbeamten mit ein. Die Gegenüberstellung mit den zurzeit gewährten
Aufwandsentschädigungen stellt sich demnach wie folgt dar:
Funktion/Satz |
Neu |
Alt |
Ratsmitglieder |
30 |
25 |
1. stv. SGB |
80 |
75 |
2. stv. SGB |
80 |
75 |
Ratsvorsitzende/r |
40 |
|
Fraktionsvorsitzende/r |
40 |
30 |
zzgl. je
Fraktionsmitglied |
7,5 |
7,5 |
beratende Mitglieder |
30 |
25 |
Fahrtkosten |
BRKG |
10 (pauschal) |
Verdienstausfall |
30 (150) |
30 (150 max.) |
|
|
|
Gemeindebrandmeister |
125 |
120 |
stv. Gemeindebrandmeister
|
65 |
60 |
Ortsbrandmeister |
55 |
50 |
stv. Ortsbrandmeister |
25 |
20 |
Gerätewart je Fahrzeug |
30 |
25 |
Sicherheitsbeauftragter |
20 |
20 |
Atemschutzbeauftragter |
25 |
20 |
Funkbeauftragter |
25 |
20 |
Jugendfeuerwehrwart |
25 |
20 |
Leiter einer Jugendfeuerwehr |
20 |
|
Ausbildungsleiter |
25 |
20 |
Gefahrgutbeauftragter |
25 |
20 |
Atemschutzgerätewart |
25 |
20 |
Kinderfeuerwehrwart |
25 |
|
Leiter einer
Kinderfeuerwehr |
20 |
15 |
Pressebeauftragter |
25 |
20 |
Brandschutzerzieher |
25 |
20 |
|
|
|
Gleichstellungsbeauftragte |
25 |
20 |
|
|
|
Die Samtgemeinde Oderwald hat bereits mit Beginn der Kommunalwahlperiode
2016 die elektronische Ratsarbeit eingeführt.
D.h. den Ratsmitgliedern werden sämtliche Informationen in der Regel
über das Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Oderwald digital übermittelt,
insbesondere Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften einschließlich
der erforderlichen Anlagen. Jedem Mitglied des Samtgemeinde- und der
Gemeinderäte wird ein digitales Endgerät in Form eines iPads zur Umsetzung der
digitalen Ratsarbeit zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten
Endgeräte haben einen hohen Sicherheitsstandard und werden über einen Zeitraum
von 5 Jahren abgeschrieben. Diejenigen Ratsmitglieder, die auch in der
Kommunalwahlperiode 2021 ihre Ratsmitgliedschaft weiter fortsetzen, nutzen das
im Jahre 2016 zur Verfügung gestellte, voll funktionsfähige Endgerät weiterhin.
Den jetzt ausscheidenden Ratsmitgliedern wird die Möglichkeit eröffnet, dass
die abgeschriebenen Endgeräte auch als Dank für ihr ehrenamtliches Engagement
in ihren Besitz übergehen. Für die neu hinzukommenden Ratsmitglieder werden
nach der Kommunalwahl neue Endgeräte beschafft.
Durch die Überlassung der Endgeräte ist eine Erhöhung der monatlich zur
Verfügung gestellten Aufwandsentschädigung für die Gremienmitarbeit
entbehrlich. Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit der Übernahme der Geräte
nach dem Ausscheiden aus dem Ehrenamt aus Sicht der Verwaltung ein gewisser
Anreiz für das Ehrenamt gegeben.
Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die im
Wesentlichen auf Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
zurückzuführen sind.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Neufassung der
Satzung der Samtgemeinde Oderwald über die Gewährung von Aufwands-,
Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung wird beschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: