Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Dorstadt hat letztmalig in seiner Sitzung am 16.02.2012 die originäre Fassung der Satzung der Gemeinde Dorstadt über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall und Auslagenentschädigung beschlossen.
Bei der in der Anlage beigefügten Neufassung der Satzung der Gemeinde Dorstadt über die Gewährung von Aufwands-, Verdienst- und Auslagenentschädigung wurden geringe Anpassungen bei den Entschädigungssätzen durchgeführt.
Darüber
hinaus ist anzumerken, dass die Samtgemeinde Oderwald bereits mit Beginn der
Kommunalwahlperiode 2016 die elektronische Ratsarbeit eingeführt hat.
D.h.
den Ratsmitgliedern werden sämtliche Informationen in der Regel über das
Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Oderwald digital übermittelt,
insbesondere Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften einschließlich
der erforderlichen Anlagen. Jedem Mitglied des Samtgemeinde- und der
Gemeinderäte wird ein digitales Endgerät in Form eines iPads zur Umsetzung der
digitalen Ratsarbeit zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellten
Endgeräte haben einen hohen Sicherheitsstandard und werden über einen Zeitraum
von 5 Jahren abgeschrieben. Diejenigen Ratsmitglieder, die auch in der
Kommunalwahlperiode 2021 ihre Ratsmitgliedschaft weiter fortsetzen, nutzen das
im Jahre 2016 zur Verfügung gestellte, voll funktionsfähige Endgerät weiterhin.
Den jetzt ausscheidenden Ratsmitgliedern wird die Möglichkeit eröffnet, dass
die abgeschriebenen Endgeräte auch als Dank für ihr ehrenamtliches Engagement
in ihren Besitz übergehen. Für die neu hinzukommenden Ratsmitglieder werden
nach der Kommunalwahl neue Endgeräte beschafft.
Durch
die Überlassung der Endgeräte ist eine Erhöhung der monatlich zur Verfügung
gestellten Aufwandsentschädigung für die Gremienmitarbeit entbehrlich.
Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit der Übernahme der Geräte nach dem
Ausscheiden aus dem Ehrenamt aus Sicht der Verwaltung ein gewisser Anreiz für
das Ehrenamt gegeben.
Darüber
hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die im Wesentlichen auf
Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zurückzuführen
sind.
Die überarbeitete Satzung liegt der Verwaltungsvorlage bei.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der als Anlage beigefügten Satzung der
Gemeinde Dorstadt über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und
Auslagenentschädigung wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: