Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Defizitentwicklung.
Durch das neue Nds. Kita-Gesetz mussten u.a. die Wochenarbeitsstunden wegen des Wegfalls der Sonderöffnungszeit in allen Einrichtungen erhöht werden.
Die Finanzhilfe für diese Stunden wird jedoch erst frühestens im kommenden Jahr gezahlt. Das gleiche gilt für die Einrichtung des Kindergartens „Oderwaldhalle“.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem vorliegenden Vorbericht hervor. Es ergibt sich ein zusätzliches Defizit (steigende Verbandsumlage) in Höhe von € 311.700.
Eine pädagogische Fachkraft konnte kurzfristig nur durch die Beauftragung einer Zeitarbeitsfirma (erhöhter Personalkostenfaktor) neu besetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung
2021 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: