Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.02.2014 hat Frau Katrin Scholtysik um ihre Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Gemeindedirektorin der Gemeinde Börßum zum 28.02.2014 gebeten. Das Schreiben ist der Drucksache als Anlage beigefügt
Beschlussvorschlag:
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Der Rat
der Gemeinde Börßum beschließt, die stellvertretende Gemeindedirektorin, Frau
Katrin Scholtysik, auf ihren Antrag hin, mit Ablauf des 28. Februars 2014,
gemäß § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23
Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und
Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG), aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis der Gemeinde Börßum zu entlassen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: