Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2021 für den Zweckverband Kindergarten Oderwald.
Vorlage
C-XVIII/106/2021
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Defizitentwicklung.

 

Durch das neue Nds. Kita-Gesetz mussten u.a. die Wochenarbeitsstunden wegen des Wegfalls der Sonderöffnungszeit in allen Einrichtungen erhöht werden. 

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem vorliegenden Vorbericht hervor.

 

Es ergibt sich ein zusätzliches Defizit (steigende Verbandsumlage) in Höhe von € 311.700.

 

Für die Gemeinde Cramme wird die Beteiligung voraussichtlich 9,2 % (Stand 2020) betragen und dadurch sind Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe von rd. 30.000 € zu erwarten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung und –plan 2021 für den Zweckverband Kindergarten Oderwald wird zugestimmt.

 

·         Der damit zu erwartenden überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Haushalt der Gemeinde Cramme wird im Bezug zum tatsächlichen Ergebnis 2021 unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    3651.431800                                 36510.731800

Mittel stehen zur Verfügung:       teilweise

Gesamtausgaben:                      90.000 €                           

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: