Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Defizitentwicklung.
Durch das neue Nds. Kita-Gesetz mussten u.a. die Wochenarbeitsstunden wegen des Wegfalls der Sonderöffnungszeit in allen Einrichtungen erhöht werden.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem vorliegenden Vorbericht hervor.
Es ergibt sich ein zusätzliches Defizit (steigende Verbandsumlage) in Höhe von € 311.700.
Für die Gemeinde Cramme wird die Beteiligung voraussichtlich 9,2 % (Stand 2020) betragen und dadurch sind Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe von rd. 30.000 € zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung und –plan
2021 für den Zweckverband Kindergarten Oderwald wird zugestimmt.
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Der damit zu erwartenden überplanmäßigen Aufwendung
und Auszahlung im Haushalt der Gemeinde Cramme wird im Bezug zum tatsächlichen
Ergebnis 2021 unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
3651.431800 36510.731800
Mittel stehen zur Verfügung: teilweise
Gesamtausgaben: 90.000 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: