Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Defizitentwicklung.
Durch das neue Nds. Kita-Gesetz mussten u.a. die Wochenarbeitsstunden wegen des Wegfalls der Sonderöffnungszeit in allen Einrichtungen erhöht werden.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem vorliegenden Vorbericht hervor.
Es ergibt sich ein zusätzliches Defizit (steigende Verbandsumlage) in Höhe von 311.700 €.
Für die Gemeinde Dorstadt wird die Beteiligung voraussichtlich 10,5 % (bisher 8,3%) betragen und dadurch sind Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe von rd. 42.000 € zuzüglich Abrechnung der Samtgemeinde Elm-Asse für 2020 und 2021 (rd. 10.000 €) zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der
vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung und –plan 2021 für den
Zweckverband Kindergarten Oderwald wird zugestimmt.
·
Der damit
zu erwartenden überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Haushalt der
Gemeinde Dorstadt wird im Bezug zum tatsächlichen Ergebnis 2021 unter
Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels und der Abrechnung der
Nachbarkommune zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
36510.431300 36510.731300
Mittel stehen zur Verfügung: teilweise
Gesamtausgaben: 110.000 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: