Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2021 für den Zweckverband Kindergarten Oderwald.
Vorlage
D-XVIII/062/2021
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Defizitentwicklung.

 

Durch das neue Nds. Kita-Gesetz mussten u.a. die Wochenarbeitsstunden wegen des Wegfalls der Sonderöffnungszeit in allen Einrichtungen erhöht werden. 

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem vorliegenden Vorbericht hervor.

 

Es ergibt sich ein zusätzliches Defizit (steigende Verbandsumlage) in Höhe von 311.700 €.

 

Für die Gemeinde Dorstadt wird die Beteiligung voraussichtlich 10,5 % (bisher 8,3%) betragen und dadurch sind Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe von rd. 42.000 € zuzüglich Abrechnung der Samtgemeinde Elm-Asse für 2020 und 2021 (rd. 10.000 €) zu erwarten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung und –plan 2021 für den Zweckverband Kindergarten Oderwald wird zugestimmt.

 

·         Der damit zu erwartenden überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Haushalt der Gemeinde Dorstadt wird im Bezug zum tatsächlichen Ergebnis 2021 unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels und der Abrechnung der Nachbarkommune zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    36510.431300                               36510.731300

Mittel stehen zur Verfügung:       teilweise

Gesamtausgaben:                     110.000 €

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: