Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der wesentlichen Veränderung der Defizitentwicklung.
Durch das neue Nds. Kita-Gesetz mussten u.a. die Wochenarbeitsstunden wegen des Wegfalls der Sonderöffnungszeit in allen Einrichtungen erhöht werden.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem vorliegenden Vorbericht hervor.
Für die Gemeinde Heiningen wird die Beteiligung 12,0 % (Stand 2021) betragen und dadurch sind Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe von rd. 35.000 € zu erwarten.
Diese Aktualisierung zur Beteiligungshöhe 2021, ist noch in den
Beschluss zum 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Heiningen mit aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung und –plan
2021 für den Zweckverband Kindergarten Oderwald wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
36510.431200 36510.731200
Mittel stehen zur Verfügung: ja durch 1. Nachtrag
Gesamtausgaben: 115.000 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: