Sachverhalt:
Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist es vorgesehen, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung gibt, welche insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthält.
Nach dem der Niedersächsische Landtag am 13.10.2021 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften beschlossen hat, konnten die Muster-Hauptsatzung und die Muster-Geschäftsordnung der gemeindlichen Spitzenverbände aktualisiert werden. Der Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat mit Rundschreiben vom 15.10.2021 diese als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt.
Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die Formulierungen der Geschäftsordnung, wie sie der XVIII. Rat der Gemeinde Heiningen in seiner Sitzung am 08.11.2016 beschlossen hat. Es erfolgten Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:
§ 1 Einberufung des Rates
Abs. 1 – letzter Satz: Ergänzung mit klarstellender Funktion
§ 3 Vorsitz und Vertretung
Absatz 1 – Satz 4 neu
hinzugefügt; war bisher nicht Bestandteil der Geschäftsordnung.
§ 5 Sachanträge
Absatz 1 – Satz 1
wurde dahingehend ergänzt, dass Anträge vor den jeweiligen Sitzungen auch
elektronisch gestellt werden können.
§ 10 Beratung und Redeordnung
Absatz 6 – Ergänzung
um die Sätze 2 und 3 aus der Musterverordnung.
§ 13 Ordnungsverstöße
Absatz 2 – Der
Querverweis war in der bisherigen Geschäftsordnung nicht berücksichtigt.
§ 16 Anfragen
Satz 2 wurde
dahingehend ergänzt, dass Anfragen vor den Sitzungen auch elektronisch bei
der/dem Gemeindedirektor*in eingereicht werden können.
§ 18 Protokoll
Abs. 3- Ergänzung um
Satz 5 (redaktionelle Anpassung)
Die Änderungen sind in der anliegenden Muster-Geschäftsordnung rot gekennzeichnet. Die zu ersetzenden Passagen sind durchgestrichen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die der Verwaltungsvorlage XIX/001/2021 beigefügte
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Heiningen wird
erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: