Sachverhalt:
Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist es vorgesehen, dass sich die Vertretung eine Geschäftsordnung gibt, welche insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthält.
Nach dem der Niedersächsische Landtag am 13.10.2021 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften beschlossen hat, konnten die Muster-Hauptsatzung und die Muster-Geschäftsordnung der gemeindlichen Spitzenverbände aktualisiert werden. Der Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat mit Rundschreiben vom 15.10.2021 diese als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt.
Der anliegende Entwurf enthält in vielen Punkten die Formulierungen der Geschäftsordnung, wie sie der XVIII. Rat der Gemeinde Cramme in seiner Sitzung am 16.11.2016 beschlossen hat. In diesen Entwurf wurden Änderungen aus der von gemeindlichen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellten Orientierungshilfe übernommen. Es wurde festgestellt, dass die bisherige Geschäftsordnung der Gemeinde Cramme auch Textpassagen enthält, die sich mehrfach in der Geschäftsordnung wiederfinden oder aber in der Orientierungshilfe der gemeindlichen Spitzenverbände nicht mehr enthalten sind. Aus diesem Grund wurde die Geschäftsordnung der Gemeinde Cramme auch redaktionell angepasst. Es erfolgten Änderungen in nachfolgenden Paragraphen:
§ 1
Einberufung des Rates
Abs. 1 – letzter Satz: Ergänzung mit klarstellender Funktion.
Bisheriger
§ 2 Tagesordnung
Gestrichen, da die Regelungen in der
Geschäftsordnung an anderer Stelle enthalten sind bzw. der Paragraph in dieser
Form in der Muster-Geschäftsordnung der gemeindlichen Spitzenverbände nicht
mehr enthalten ist.
§ 4
Sitzungsverlauf
Der Paragraph wurde an die Muster-Geschäftsordnung angepasst.
§ 5
Sachanträge
Absatz 1 – Satz 1 wurde dahingehend ergänzt,
dass Anträge vor den jeweiligen Sitzungen auch elektronisch gestellt werden
können.
§ 8 Anträge
zur Geschäftsordnung
Absatz 2 neu hinzugefügt; war bisher nicht
Bestandteil der Geschäftsordnung.
§ 10
Beratung und Redeordnung
Absatz 5 wurde an die
Muster-Geschäftsordnung angepasst.
§ 14
Abstimmung
Absatz 3 wurde gestrichen, da die Regelungen
in der Muster-Geschäftsordnung der gemeindlichen Spitzenverbände nicht mehr
enthalten ist.
In Absatz 5 erfolgt eine Klarstellung, dass
die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder über einen Antrag auf geheime
Abstimmung entscheidet.
§ 16
Anfragen
Satz 2 wurde dahingehend ergänzt, dass
Anfragen vor den Sitzungen auch elektronisch bei der/dem Bürgermeister*in
eingereicht werden können.
§ 17 Einwohnerfragestundel
Abs. 3 – Klarstellende Funktion.
§ 18
Protokoll
Abs. 3 - Ergänzung um Satz 5 (redaktionelle
Anpassung).
§ 20
Geschäftsgang und Verfahren des Verwaltungsausschusses
Abs. 2 bis 6 gestrichen, da die Regelungen
in der Muster-Geschäftsordnung der gemeindlichen Spitzenverbände in dieser Form
nicht mehr enthalten sind.
§ 22
Zusammenwirken des Verwaltungsausschusses mit den Ausschüssen
Neu hinzugefügt; war bisher nicht
Bestandteil der Geschäftsordnung.
§ 24 Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse
Neu hinzugefügt; war bisher nicht
Bestandteil der Geschäftsordnung.
§ 25
Inkrafttreten
Anpassung an die Regelungen zum
Inkrafttreten der übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.
Die Änderungen sind in dem anliegenden Entwurf der Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Cramme rot gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die der
Verwaltungsvorlage C-XIX/001/2021 beigefügte Geschäftsordnung für den Rat sowie
die Ausschüsse der Gemeinde Cramme wird erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: