Sachverhalt:
Derzeit findet der Ausbau der im Eigentum der Gemeinde Heiningen stehenden Gemeindestraße „Am Mühlengraben“ statt. Mit Fertigstellung des Straßenausbaus soll die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Im Zusammenhang mit der Widmung der vorgenannten Gemeindestraße ist festgestellt worden, dass Teilflächen im Bereich der Gemeindestraßen „Am Inselteich“ und „Im Kötterhagen“ nach den hier vorliegenden Unterlagen bisher nicht gewidmet sind. Eine Widmung für diese ebenfalls im Eigentum der Gemeinde Heiningen stehenden Flächen sollte daher umgehend nachgeholt werden.
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Widmung für den öffentlichen Verkehr durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast auch Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist.
Die dieser Drucksache als Anlage beigefügte Widmungsverfügung ist öffentlich bekanntzumachen (§ 6 Abs. 3 NStrG).
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Die neugebaute Gemeindestraße „Am
Mühlengraben“ in der Gemarkung Heiningen, Flur 10, Flurstücke 2/105, 2/91 und
2/51 wird mit Wirkung vom ___________ gewidmet und damit straßenrechtlich
öffentlich.
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Die im Lageplan gekennzeichnete
Teilfläche „Am Inselteich“ in der Gemarkung Heiningen, Flur 10, Flurstück 2/44
wird mit Wirkung vom ___________ gewidmet und damit straßenrechtlich
öffentlich.
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Die im Lageplan gekennzeichneten
Teilflächen „Im Kötterhagen“ in der Gemarkung Heiningen, Flur 10, Flurstücke
2/97 und 41/2 werden mit Wirkung vom _____________ gewidmet und damit
straßenrechtlich öffentlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: