Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Heiningen hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 den Bebauungsplan „Hopfengarten II“ in der Gemeinde Heiningen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Mit der Erschließung des Baugebietes wurde seinerzeit das Ingenieurbüro Kuhn und Partner aus Braunschweig beauftragt. Die Ausführungsplanungen für den Straßenendausbau wurden am 17.02.2021 durch das vorgenannte Planungsbüro vorgestellt und vom Gemeinderat in der Fassung der Planungsvariante 1 einstimmig beschlossen.
Den als Anlagen beigefügten Lageplänen 2 bis 4 sind die Änderungen zu entnehmen, wie diese z. Zt. im Zuge des Endausbaus umgesetzt werden. Hierbei handelt es sich u.a. um die Schaffung von fünf zusätzlichen Stellplätzen im nördlichen Erschließungsbereich sowie die Aufweitung des Fußweges (aus westlicher Richtung) auf die Straße „Am Mühlengraben“. Neben einer zusätzlichen Aufpflasterung im südlichen Bereich des Erschließungsbereiches, werden auch hier fünf zusätzliche Parkplätze geschaffen. Ferner werden bei den Nebenanlagen (Einbindung, Verschiebung und Wegfall von Pflanzinseln, Umlaufgitter und Anpassung der Zaunanlage) Korrekturen vorgenommen.
Nach der Begründung des Bebauungsplanes „Hopfengarten“ ist u.a. die Errichtung von Pollern an den letzten Grundstücken im Übergangsbereich zu der Straße „Im Kötterhagen“ vorgesehen, damit die nach Osten abbiegende Erschließungsstraße nicht als Durchfahrtsstraße genutzt wird.
Hierzu ist anzumerken, dass Gegenstand der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) der Bebauungsplan ist und nicht auch die Begründung. Dies folgt aus den §§ 9 Abs. 8 und 10 BauGB. Bestandteile der B-Plan-Begründung, die sich nicht in den planungsrechtlichen (textlichen) Festsetzungen widerspiegeln, erzeugen keine bindende Wirkung. In Folge dessen, stellt der Verzicht auf die Errichtung des Pollers keinen rechtswidrigen Planungseingriff dar.
Der ALW wird erst in der 45. KW eine verlässliche Aussage zur zukünftigen Abfallentsorgung für die Anlieger der Straße „Am Mühlengraben“ treffen können. Ggfs. muss weiterhin ein Müllsammelplatz vorgehalten werden.
Die vorgenannten Veränderungen sind in die Nachtragshaushaltsplanung bereits mit eingeflossen und belaufen sich auf ca. 30.000 Euro.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Die Durchführung des Straßenendausbaus des Baugebietes
“Hopfengarten 2“ auf Basis der Änderungsplanung (Lagepläne 1-4) des
Ingenieurbüros Kuhn und Partner vom 03.08.2021 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: