Sachverhalt:
Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse aus Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.
Die Vertreter der Schulen (Lehrer und Eltern) werden nach § 110 Abs. 4 NSchG vom Rat der Samtgemeinde Oderwald aufgrund verbindlicher Vorschläge der Schulen in den Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald berufen. Die Vorschläge sind bindend.
Zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 haben sich neben der Neubesetzung der Schulleitung in der Grundschule Börßum weitere personelle Änderungen bei den Vertretern der Lehrkräfte ergeben. Frau Stefanie Spoors wurde bereits in der Sitzung des Samtgemeinderates am 14.07.2021 in den Schulausschuss berufen (s. Drucksache SG-X/330/2021). Die sich bei den Lehrer- und Elternvertretern weiter ergebenden Veränderungen wurden von den jeweiligen Schulelternräten bestätigt. Für das Schuljahr 2021/2022 wurden von den Schulen folgende Personen für eine Berufung in den Schulausschuss benannt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt):
Vertreter der Lehrer:
Grundschule Börßum Grundschule
Cramme
Frau Stefanie Spoors Frau Kirsten Meyer-Pokorny
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau Anne Schwitzer Frau Heike Busse
Vertreter der Eltern:
Grundschule Börßum Grundschule
Cramme
Frau Isabell Bürgel Herr
Denis Unterbörsch
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau Jennifer Weidemann Frau Isabel Ceuseanu
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Neben den
von der Vertretung bereits festgestellten Mitgliedern gehören dem
Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald die in dieser Verwaltungsvorlage
aufgeführten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen und der
Erziehungsberechtigten an.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: