Betreff
Besetzung des Schulausschusses - Schuljahr 2021/2022.
Vorlage
SG-XI/005/2021
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse aus Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.

 

Die Vertreter der Schulen (Lehrer und Eltern) werden nach § 110 Abs. 4 NSchG vom Rat der Samtgemeinde Oderwald aufgrund verbindlicher Vorschläge der Schulen in den Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald berufen. Die Vorschläge sind bindend.

 

Zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 haben sich neben der Neubesetzung der Schulleitung in der Grundschule Börßum weitere personelle Änderungen bei den Vertretern der Lehrkräfte ergeben. Frau Stefanie Spoors wurde bereits in der Sitzung des Samtgemeinderates am 14.07.2021 in den Schulausschuss berufen (s. Drucksache SG-X/330/2021). Die sich bei den Lehrer- und Elternvertretern weiter ergebenden Veränderungen wurden von den jeweiligen Schulelternräten bestätigt. Für das Schuljahr 2021/2022 wurden von den Schulen folgende Personen für eine Berufung in den Schulausschuss benannt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt):

 

Vertreter der Lehrer:

 

Grundschule Börßum                                 Grundschule Cramme

Frau Stefanie Spoors                                    Frau Kirsten Meyer-Pokorny

Ersatzmitglied:                                               Ersatzmitglied:

Frau Anne Schwitzer                                     Frau Heike Busse

 

Vertreter der Eltern:

 

Grundschule Börßum                                 Grundschule Cramme

Frau Isabell Bürgel                                        Herr Denis Unterbörsch

Ersatzmitglied:                                               Ersatzmitglied:

Frau Jennifer Weidemann                             Frau Isabel Ceuseanu

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Neben den von der Vertretung bereits festgestellten Mitgliedern gehören dem Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald die in dieser Verwaltungsvorlage aufgeführten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen und der Erziehungsberechtigten an.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: