Betreff
ZILE-Förderung für Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung
hier: Umbau und Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses;
Auftragsvergabe der Planungsleistungen
Vorlage
D-XIX/004/2021
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Oderwald ist im Jahr 2017 in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgenommen worden.

 

Mit Antrag vom 05.09.2019 wurden seitens der Gemeinde Dorstadt ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie beim Amt für regionale Landesentwicklung für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Dorstadt eingereicht.

 

Das Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig (ArL BS) hat mit Bescheid vom 03.06.2021 die Maßnahme wird mit einer Förderquote von 90 % (höchstens 494.966,87 €). Der Bewilligungsbescheid sieht einen Umsetzungszeitraum bis spätestens 30.06.2024 vor.

 

Zusätzlich wurden beim Landkreis Wolfenbüttel und beim Zukunftsfond Asse Zuschussanträge gestellt. Hierzu stehen noch die Entscheidungen aus. Beide Zuwendungsgeber habe dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt

 

Vor diesem Hintergrund ist für die Planung und die Umsetzungsbegleitung der vorgenannten Maßnahme ein Planungsbüro zu beauftragen.

 

Es wurden die Ingenieurleistungen der Leistungsbilder „Gebäude und Innenräume“ und „Freianlagen“ für die Planungsphasen 4 bis 9 auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgeschrieben. Hierzu wurden 5 Planungsbüros zur Abgabe eines Kostenangebotes aufgefordert.

 

Das Planungsbüro Urbisch, Osterwieck, hat als einziges Planungsbüro ein Angebot abgegeben.

 

Nach Prüfung und Wertung des Angebotes wird verwaltungsseitig empfohlen, der Auftragsvergabe zuzustimmen.

 

Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.

 

Weitere Planungsleistungen für die Gebäudetechnik (u. a. Elektro, Heizung//Lüftung, Wärmeschutz) sowie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) sind zu einem späteren Zeitpunkt noch zu beauftragen. Ein SiGeKo ist erforderlich, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig sind. Dies legt § 3 der Baustellenverordnung fest.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Auftrag für die Ingenieurleistungen der Leistungsbilder „Gebäude und Innenräume“ und „Freianlagen“ für die Planungsphasen 4 bis 9 auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Dorstadt, Schulstraße 11, 38312 Dorstadt, wird dem Planungsbüro Urbisch, Schulzenstraße 1, 38835 Osterwieck erteilt.

 

·         Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Wolfenbüttel ohne wesentliche Beanstandungen erfolgt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                                                                                              57310-787100

Mittel stehen zur Verfügung:           ja

Gesamtausgaben:                                                      76.803,18 €

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: