Sachverhalt:
Gemäß der §§ 10, 58 und 76 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der Rat der Samtgemeinde Oderwald für
den Erlass einer Richtlinie zuständig.
In der als Entwurf vorgelegten Richtlinie zur
Ernennung von „Ehren-Gemeindebrandmeister(in)“ und „Ehrenbrandmeister(in)“
werden die Ernennungsgründe und die Ernennungsvoraussetzungen jetzt klar
definiert. Dadurch wird die Beantragung vereinfacht und vereinheitlicht.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Richtlinie zur Ernennung von
„Ehren-Gemeindebrandmeister(in)“ und „Ehrenbrandmeister(in)“ wird erlassen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: