Betreff
Richtlinie zur Ernennung von „Ehren-Gemeindebrandmeister(in)“ und „Ehrenbrandmeister(in)“
Vorlage
SG-XI/007/2021
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß der §§ 10, 58 und 76 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der Rat der Samtgemeinde Oderwald für den Erlass einer Richtlinie zuständig.

 

In der als Entwurf vorgelegten Richtlinie zur Ernennung von „Ehren-Gemeindebrandmeister(in)“ und „Ehrenbrandmeister(in)“ werden die Ernennungsgründe und die Ernennungsvoraussetzungen jetzt klar definiert. Dadurch wird die Beantragung vereinfacht und vereinheitlicht.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Richtlinie zur Ernennung von „Ehren-Gemeindebrandmeister(in)“ und „Ehrenbrandmeister(in)“ wird erlassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: