Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 771.200,00 € ab und weist einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von -25.400,00 € aus.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
724.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 485.400,00 € vor.
Im Wirtschaftsjahr 2022 sind Mittel für Investitionen in
Höhe von 564.000,00 € vorgesehen.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan
Wasserversorgung 2022 wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald zu beschließen.
Produktsachkonto: Erfolgsplan Finanzplan
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