Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist gemäß §
58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.760.300,00 € ab und weist einen
Jahresüberschuss in Höhe von 72.600,00 €
aus.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
1.644.000,00 € ab und sieht eine
Kreditaufnahme in Höhe von 660.200,00 €
vor.
Im Wirtschaftsjahr 2022 sind Mittel für Investitionen in Höhe von 1.406.000,00 € vorgesehen.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan
Abwasserbeseitigung 2022 wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2022 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald zu beschließen.