Sachverhalt:
Mit Antrag vom 17.08.2021 teilte der Kirchengemeindeverband Asse mit, dass für den Friedhof in Kalme im Haushaltsvollzug 2020 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 811,40 Euro entstanden ist. Eine Rücklagenentnahme in Höhe von 5,33 Euro ist berücksichtigt worden und jetzt komplett erschöpft.
Der Kirchengemeindeverband Asse bitte um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich des Kirchengemeindeverbands Asse für das Jahr 2020 in Höhe von
811,40 Euro.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
55310-431800 55310-431800
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: