Sachverhalt:
Der Kirchenvorstand der Ev.-lutherischen Kirchengemeinde Semmenstedt-Timmern-Kalme hat am 07. September 2021 die der Verwaltungsvorlage beigefügte Neufassungen der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung für Kalme gem. § 53 Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung Gemäß § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 23.11.1927 vorgelegt.
Gem. § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.
Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten,
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von der Neufassung der Friedhofsordnung und der
Friedhofsgebührenordnung für Kalme Kenntnis zu nehmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
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Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: