Betreff
Baugebiet "Achim-Süd" im Ortsteil Achim - Entwurfsplanung.
Vorlage
B-XIX/006/2021
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 05.10.2020 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Achim-Süd“ in der Gemeinde Börßum Ortsteil Achim beschlossen.

 

Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Das beauftragte Planungsbüro Dr.-Ing. W Schwerdt, Braunschweig, hat daraufhin mit der Entwurfsplanung begonnen und für die Sitzung des Rates der Gemeinde Börßum am 19.07.2021 Parzellierungsvorschläge vorgelegt.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hat daraufhin die Planungsvariante 3 festgelegt.

 

Auf dieser Grundlage hat das Planungsbüro den Bebauungsplanentwurf einschließlich der Textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung erarbeitet.

 

Diese sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB) zur Stellungnahme vorgelegt werden.

 

Neben dem Bebauungsplanentwurf wird durch das Ing.-Büro Damer und Partner, Goslar, zurzeit ein Entwässerungskonzept erstellt. Die Auftragsvergabe wurde durch den Rat der Gemeinde Börßum auf der Sitzung am 21.06.2021 beschlossen.

 

Des Weiteren sind in den Planungen seit Beginn an der Wasserverband Peine sowie die HGN Beratungsgesellschaft mbH, Braunschweig, in die Thematik Hochwasserschutz im Bereich des Baugebietes und in Gänze für den ganzen Ortsteil Achim mit einbezogen worden.

 

Nach Auslegung und Bearbeitung / Abwägung der eventuell eingehenden Stellungnahmen ist für das Frühjahr die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB geplant.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum wird nunmehr gebeten den ausgearbeiteten Entwurf des Planungsbüros Dr.-Ing. W Schwerdt zur Kenntnis zu nehmen, ggfs. Änderungen oder Ergänzungen vorzubringen, damit die öffentliche Auslegung, wie bereits beschlossen, erfolgen kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Dem vorgelegten Entwurf des Planungsbüros Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, für das Baugebiet „Achim-Süd“ in der Gemeinde Börßum OT Achim, wird, wie vorgelegt, zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: