Sachverhalt:
Der Schützenverein Bornum e.V. hat mit Schreiben vom 02.08.2021 einen Antrag auf Zuwendung zur Anschaffung einer neuen Küchenzeile gestellt (s. Anlage).
Gem. den Förderrichtlinien der Gemeinde Börßum kann die Gemeinde Börßum für Investitionen und Gerätebeschaffungen einen Zuschuss gewähren, sofern der Anschaffungspreis über 500,00 € liegt. Der Zuschuss beträgt 25 % der Investitionssumme, max. 5.000,00 €.
In diesem Fall beträgt die Fördersumme 285,82 €.
Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde seitens der Verwaltung zugestimmt.
Der Rat der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 27.09.2021 bereits über den Antrag beraten und den Beschluss gefasst diesen an den Fachausschuss zu überweisen.
Die Mittel sind im Haushalt 2022 der Gemeinde Börßum bereitzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Dem Antrag auf eine Zuwendung für die Anschaffung
einer neuen Küchenzeile für den Schützenverein Bornum e.V. wird stattgegeben.
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Die Mittel werden im Haushalt 2022 der Gemeinde Börßum
bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: