Betreff
Bericht der Schulleitungen der Grundschulen Börßum und Cramme über das Ganztagsangebot 2022 und die damit verbundene Kostenkalkulation.
Vorlage
SG-XI/020/2021
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 21.02.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass, sofern das Ganztagsschulbudget der Grundschulen Börßum und Cramme nicht auskömmlich ist, sich die Samtgemeinde Oderwald am Ganztagsschulbetrieb der Grundschulen mit einem jährlichen Zuschuss von maximal 20.000 Euro je Schule beteiligt. Der Samtgemeindebürgermeister wurde beauftragt, jährlich die erforderlichen vertraglichen Regelungen mit den Grundschulen über eine Kostenbeteiligung auf der Grundlage der vorstehenden Erläuterungen abzuschließen. Die Schulleitungen berichten jährlich im Schulausschuss über das geplante Ganztagsangebot und die damit verbundenen Kostenkalkulationen.

 

Die Schulleitungen haben im Rahmen der Haushaltsplanungen auch die Ganztagsangebote für das Kalenderjahr 2022 geplant und den Kostenrahmen kalkuliert. Die Planungen sind dieser Drucksache als Anlage beigefügt. In der Sitzung des Schulausschusses werden die Schulleitungen Ihre Ganztagsplanungen vorstellen.

 

Für die Ausgestaltung des Ganztagsangebotes bevorzugt die Grundschule Börßum auch im Jahre 2022 überwiegend den Einsatz von pädagogischen MitarbeiterInnen, die über die Landesschulbehörde angestellt werden.

 

Die Grundschule Cramme bevorzugt für die Ausgestaltung des Ganztagsangebotes weiterhin Kooperationsverträge mit Dritten und in Einzelfällen die Stundenzahl von (vorhandenen) pädagogischen MitarbeiterInnen zu erhöhen bzw. beizubehalten.

 

Allgemein bleibt festzustellen, dass sich die Ganztagsplanung in beiden Schulen für das Jahr aufgrund der Corona-Pandemie äußerst schwierig gestaltet.

 

Aufgrund der Kalkulationen der Grundschulen Börßum und Cramme ergibt sich für das Jahr 2022 für beide Schulen ein Zuschussbedarf.

 

Zur Erhöhung des Handlungsspielrahmens und zum Ausgleich von Unwägbarkeiten, wurde verwaltungsseitig der Ansatz der Vorjahre auch für das Haushaltsjahr 2022 in unverminderter Höhe beibehalten. Für die Grundschule Börßum wurde für die Haushaltsplanung 2022 beim Produktkonto 21110.431100 – Zuweisungen an das Land ein Ansatz von 5.000 Euro und für die Grundschule Cramme beim Produktkonto 21112.431100 – Zuweisungen an das Land ein Ansatz von 14.000 Euro gebildet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: