Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat
in seiner Sitzung am 05. Oktober 2020 dem Entwurf des
Bauleitplans und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und
der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gleichzeitig vorzunehmen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bebaungsplangebiet sind keine Bedenken und Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt gem. § 10 BauGB
die Satzung für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Nördlich der Dorstädter
Straße“ in dem Ortsteil Bornum in der Gemeinde Börßum.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: