Betreff
Aufhebung des Bebauungsplanes "Nördlich der Dorstädter Straße" in Börßum OT Bornum; Satzungsbeschluss.
Vorlage
B-XIX/012/2022
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 05. Oktober 2020 dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gleichzeitig vorzunehmen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bebaungsplangebiet sind keine Bedenken und Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange eingegangen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt gem. § 10 BauGB die Satzung für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Nördlich der Dorstädter Straße“ in dem Ortsteil Bornum in der Gemeinde Börßum.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: