Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Nach dem Erwerb des Pfarrhauses und des Pfarrgartens durch die Gemeinde Flöthe sollen die Flurstücke 61\17, 65, 66, und 64\1 der Flur 7 in der Gemarkung Groß Flöthe als Bauland für eine sinnvolle und zukunftsorientierte Wohnbauentwicklung ausgewiesen werden. Auf dem beigefügten Kartenauszug sind die Flächen gekennzeichnet.
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne in eigener Verantwortung von der Gemeinde aufzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Aufgrund § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Flöthe die
Aufstellung des Bebauungsplanes “Pfarrgarten“ im Ortsteil Groß Flöthe in der Gemeinde
Flöthe zur Entwicklung der Wohnbebauung.
- Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: