Betreff
Haushaltsplanungen für das Jahr 2022 im Teilbereich Bauen, Umwelt- und Naturschutz
Vorlage
B-XIX/015/2022
Art
Informationsvorlage Börßum

Sachverhalt:

 

Erläuterungen für den Teilhaushalt 3 Bauwesen

–Vorbereitung durch Bauausschuss-

 

 

Haushaltsplan gem. § 4 Abs. 1 GemHKVO

 

Der Haushalt ist in Teilhaushalte gegliedert. Die Teilhaushalte entsprechen der tatsächlichen Verwaltungsgliederung nach Fachbereichen. Dem Teilhaushalt sind die jeweiligen Produkte zugeordnet.

 

 

Produkte, Teilhaushalts- und Produktvolumen sowie wesentliche Faktoren   im Teilhaushalt 3

 

Im Teilhaushalt 3 Bauwesen und öffentl. Einrichtungen sind folgende Produkte enthalten:

 

 

3

Bauverwaltung

51110

Bauleitplanung

 

 

54110

Gemeindestraßen

 

 

54510

Straßenbeleuchtung

 

 

54710

ÖPNV

 

 

55210

Gewässer / Gräben

 

 

57310

Oderwaldhalle

 

 

57320

DGH Bornum

 

 

57330

DGH Kalme

 

 

57340

DGH Seinstedt

 

 

57350

Bauhof

 

 

Das Volumen der Ergebnisrechnung im Teilhaushalt 3 beträgt:

 

 

Teilhaushalt                                      Erträge           Aufwendungen   Überschuss/Defizit

 

Bauwesen,

öffentl. Einrichtungen                   145.900,00             633.600,00          € - 487.700,00

 

 

 

 

Das Volumen der einzelnen Produkte

 

Nr

Produkt

Ertrag

Aufwand

51110

Bauleitplanung

300,00 €

20.000,00 €

54110

Gemeindestraßen

108.200,00 €

258.000,00 €

54510

Straßenbeleuchtung

900,00 €

38.400,00 €

54710

ÖPNV

6.800,00 €

1.000,00 €

55210

Gewässer / Gräben

5.100,00 €

39.300,00 €

57310

Oderwaldhalle

15.900,00 €

73.200,00 €

57320

DGH Bornum

2.500,00 €

14.300,00 €

57330

DGH Kalme

1.700,00 €

8.300,00 €

57340

DGH Seinstedt

2.500,00 €

10.900,00 €

57350

Bauhof –Verrechnungseinheit-

2.000,00 €

170.200,00 €

Gesamt

145.900,00 €

633.600,00 €

 

 

Die größten einzelnen Aufwandspositionen sind:

 

Personalaufwendungen:                                                        € 154.600,00

Straßenunterhaltung:                                                   30.000,00

Stromkosten für Straßenbeleuchtung:                                     30.000,00

Bewirtschaft. Gebäude (DGHs/Oderwaldhalle u.a.)    44.800,00

Abschreibungen                                                                     € 264.200,00

 

Die Sach- und Dienstleistungen wurden weiter reduziert auf: 162.300 €.

 

Diese Aufwandsminderung ergibt sich im Wesentlichen durch geringere Kosten bei der Unterhaltung der Gräben und Gewässer, sowie der zu erwartenden Einsparungen bei den Stromkosten für Straßenbeleuchtung.

 

Auch in der Bauleitplanung sind geringere Kosten zu veranschlagen, da in 2022 nur Kosten für den B-Plan „Achim-Süd“ zu berücksichtigen sind.

 

Bei den Abschreibungen ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringe Abweichungen.

 

 

Das Volumen der Finanzrechnung im Teilhaushalt 3 beträgt:

 

Teilhaushalt                                Einzahlungen     Auszahlungen   Überschuss/Defizit

 

Lfd.-Verwaltung                                 11.800,00            369.400,00          € - 357.600,00

 

Investitionen                    16.000,00                 205.000,00             -189.000,00

 

 

Im Finanzhaushalt des Teilhaushaltes 3 entsteht ein Finanzmitteldefizit aus Investitionstätigkeiten. Dies ist begründet durch den bevorstehenden Straßenendausbau im Ortsteil Seinstedt. Dem entgegen stehen Einzahlungen für den Verkauf eines Baugrundstücks inkl. Erschließungskosten i. H. v. 16.000 €.

 

 

Der Kauf für den Grund und Boden für das Baugebiet „Achim-Süd“ in Höhe von ca. 575.000 € wurde unter dem Produkt 11170 veranschlagt.

 

 

 

Einzeldarstellung der Investitionen:

 

 

Produkt, Konto, Beschreibung

Betrag

Erläuterungen

 

Gemeindestraßen

 

 

 

 

        54110.787206 Straßenendausbau Seinstedt

              200.000

Straßenendausbau

 

Oderwaldhalle

 

 

 

        57310.783110 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1 .000 Euro

 2.000

Bedarfsposition

 

Bauhof

 

 

 

        57350.783110 Erwerb von Vermögensgegenständen über 1000 Euro

 3.000

Bedarfsposition

 

 

 

In der mittelfristigen Finanzplanung ist bisher keine konkreten Vorhaben dargestellt. In künftigen Jahren wird vor allem die Erschließung des Baugebiets „Achim- Süd“ haushaltsmäßig abgebildet werden. Eine Kostenschätzung kann erst nach Erstellung eines B-Planes und der Beurteilung durch einen Architekten erfolgen.

 

 

Künftige Jahre:

 

 

Gemeindestraßen:                 Erschließung Baugebiet „Achim-Süd“

Gemeindestraßen:                 Bedarfspositionen bewegliches Vermögen*

Bauhof:                                   Bedarfspositionen bewegliches Vermögen*

 

*  Diese Haushaltsansätze sind aufgenommen, für den Fall das bewegliche Vermögensgegenstände defekt sind und zur Aufrechterhaltung des lfd. Betriebes dringend und unverzüglich ersetzt werden müssen. Hier bestehen aktuell keine konkreten Investitionsvorhaben (jährliche Fortschreibung).

 

 

Geplante Übertragungen in das Haushaltsjahr 2022:

 

        54110.787200

Auszahl. für Tiefbaumaßnahmen

 rd. 65.000

Erschließung (Baustraße) für Baugebiet „An der Gärtnerei“

55210.787300

Sonstige Baumaßnahmen

30.000

Hochwasserschutzkonzept Achim

 

 

Damit entsteht eine „Vorbelastung“ der Investitionen des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von rd. € 95.000.

 

Die Deckung erfolgt durch die Übertragung der noch verfügbaren Kreditermächtigung aus 2021 und die Bildung der HAR bei Investitionszuwendungen im PSK 55210.681100 (Zuweisung Hochwasserschutzkonzept Achim)

 

 

Der Ausschuss wird gebeten,

 

weitere Planungsempfehlungen zu geben bzw. den vorliegenden Planungsentwurf für diesen Teilhaushalt zu empfehlen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: