Sachverhalt:
Hierzu
wird auf den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
2022 nebst Anlagen und hier insbesondere den Entwurf des Vorberichtes
verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2022 weist im ordentlichen
Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 330.800,00 aus.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind nicht vorgesehen. In der
mittelfristigen Finanzplanung werden weitere Verluste für 2023 erwartet, ehe ab
2024 wieder leichte Gewinne entstehen könnten.
Die
Kalkulation der Schlüsselzuweisungen basiert auf der 1. vorläufigen Berechnung
des Landesamtes für Statistik. Der vorläufig zu erwartende
Grundbetrag/Einwohner wurde dabei mit 1.224,84 € (Vorjahr 1.187,78 €)
festgesetzt.
Die Steigerung der Personalkosten entspricht den
Tarifvorgaben.
Die Aufwendungen bei den Sach-
und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022 sind wieder sehr hoch.
Ausschlaggebend sind weiterhin die zusätzlichen Sach-/Dienstleistungen in den
Produkten „Feuerwehr“ und „Schulen“. Auf die grundsätzlichen Verpflichtungen im
Zusammenhang mit der bestehenden Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen
(Bedarfszuweisungsverfahren) wird nachdrücklich hingewiesen.
Die Abschreibungen wurden auf der Basis der
Anlagenbuchhaltung ermittelt. Auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2015
bis 2021 und die dadurch noch zu erwartenden Änderungen/Anpassungen in der
Anlagenbuchhaltung wird hingewiesen.
Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen sich für
das Haushaltsjahr 2022 auf € 576.600,00
und können nur durch eine Kreditveranschlagung in Höhe von € 423.400,00
finanziert werden. Hinzu kommt die Übertragung der nicht ausgeschöpften Kreditgenehmigung
aus 2021. Die einzelnen Investitionsvorhaben sind im vorliegenden Vorbericht
dargestellt.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist
erforderlich.
Im Haushalt 2022 werden die bisherigen
Haushaltsvermerke des Vorjahres übernommen.
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Im Stellenplan ist nur eine Anpassung (lfd.-Nr. 5a) an
eine höhere Entgeltgruppe vorgesehen. Die in den Vorjahren regelmäßig
ausgewiesenen aber nicht besetzten sog. ABM-Stellen wurde redaktionell gestrichen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu
fassen:
- Die vorliegende Haushaltssatzung 2022
incl. Stellenplan 2022 wird erlassen und das vorliegende
Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: