Sachverhalt:
Die Harzwasser Kommunale Wasserversorgung (HKW) und die Samtgemeinde Oderwald haben am 01.03.2002/17.04.2002 einen Wasserlieferungsvertrag geschlossen, der die wirtschaftlichen Bedingungen zur Trinkwasserlieferung zwischen den Parteien regelt.
Das von der HKW zu liefernde Wasser wird direkt aus dem Wassertransportnetz der Harzwasserwerke GmbH (HWW) an die Samtgemeinde geliefert.
Daher ist neben diesem Wasserlieferungsvertrag der Abschluss eines Anschlussvertrages zwischen der Samtgemeinde und der HWW, der die technischen Bedingungen der Wasserlieferung regelt, abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten.
Zwischen der HKW und HWW wird auf der Grundlage des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der HKW vom 29.10.2013 ein neuer Bündelwasserlieferungsvertrag abgeschlossen, durch den der zwischen HKW und HWW abgeschlossene Bündelwasserlieferungsvertrag neu gefasst wird. Dies macht eine Anpassung des bestehenden Wasserlieferungsvertrages zwischen den Vertragsparteien (HKW ./. Samtgemeinde) erforderlich. Die Regelungen des beigefügten Vertrages (Laufzeit 01.01.2014 bis 31.12.2023) ersetzen den ursprünglichen Wasserlieferungsvertrag vom 01.03.2002/17.04.2002 sowie dessen Nachträge zwischen den Vertragsparteien vollständig.
Die Verwaltung empfiehlt, den Nachtrag zum Wasserlieferungsvertrag abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Dem Nachtrag zum Wasserlieferungsvertrag vom
01.03.2002/17.04.2002 zwischen der Harzwasser Kommunale Wasserversorgung GmbH
und der Samtgemeinde Oderwald wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: