Betreff
Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel
Vorlage
O-XIX/004/2022
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Der Landkreis Wolfenbüttel als Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfüllt die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) innerhalb des eigenen Wirkungskreises durch das Jugendamt (§ 1 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII).

 

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung (§ 79 SGB VIII).

 

Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ist grundsätzlich Aufgabe des Landkreises Wolfenbüttel. Zwischen dem Landkreis Wolfenbüttel und kreisangehörigen Kommunen wurde zuletzt in 2019 rückwirkend zum 01.08.2018 vereinbart, dass die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen von den kreisangehörigen Kommunen wahrgenommen wird. Seit dem 01.01.2009 bestehen entsprechende Vereinbarungen zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel mit der Stadt Wolfenbüttel, den Gemeinden und Samtgemeinden.

 

Im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten steigen die Defizite der Kommunen stetig erheblich an. Vor diesem Hintergrund wurden die jeweiligen Vereinbarungen durch die kreisangehörigen Kommunen fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt.

 

Die letzten Vereinbarungen sahen in § 7 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 58 % auf die Finanzhilfe des Landes vor. Nach § 8 betrug der Investitionskostenzuschuss 40 % der notwendigen Investitionskosten, höchstens 4.000,00 € pro Platz.

 

Nach Vorabstimmung der finanziellen Ausgestaltung einer neuen Vereinbarung zwischen den Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Wolfenbüttel wurde ein entsprechender Entwurf einer geänderten Vereinbarung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten erstellt.

 

Neben redaktionellen Änderungen der bisherigen Vereinbarung wurden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:

 

-       § 7 Personalkostenzuschuss wird umbenannt in „Betriebskostenzuschuss“.

Die Änderung erfolgt zur Klarstellung. Die Finanzhilfe des Landes zu den Personalkosten bildet zwar die Grundlage für die Berechnung des Zuschusses, es ist jedoch seit Jahren eine Bezuschussung der Betriebskosten allgemein gemeint.

Der Zuschuss wird für die Jahre 2021 sowie 2022 auf 62 % und ab 2023 auf 64 % festgesetzt. Eine Revision wird ab 2024 ermöglicht.

-       § 8 Investitionskostenzuschuss:

Hier entfällt eine prozentuale Bezuschussung. Die Förderung beträgt 10.000,00 € pro Platz, wobei der Investitionskostenzuschuss die tatsächlichen Investitionskosten nicht überschreiten darf.

Zudem wird die Sanierung von bestehenden Kindertagesstätten in die Bezuschussung einbezogen. Voraussetzung ist die vorherige Zustimmung seitens des Landkreises sowie eine Nutzungsdauer von 25 Jahren.

Der Mietzuschuss nach Abs. 2 wird entsprechend auf 400,00 € jährlich pro Platz angehoben.

 

-       § 9 Übergangsregelung wird zu „§ 9 Schlussbestimmungen“:

Die Übergangsregelungen in § 9 (alt) entfallen, da sie das Jahr 2018 betrafen. Die Regelungen aus § 10 (alt) werden nun in § 9 übernommen. Das rückwirkende Inkrafttreten wird auf den 01.01.2021 festgelegt, da die Vereinbarungen zum 31.12.2020 gekündigt wurden.

 

Die beabsichtigten Änderungen sind in der bisherigen Fassung der Vereinbarung nachvollziehbar dargestellt und als Anlage beigefügt.

 

Der Vertragsentwurf bildet die Grundlage,

 

-       den gesetzlichen Anspruch auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zu erfüllen,

-       die Gemeinden bei der Aufgabenwahrnehmung finanziell zu unterstützen und

deren Defizite zu vermindern.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Rat der Gemeinde Ohrum stimmt der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel, wie als Anlage beigefügt, zu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                                                                                             

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: