Betreff
Erneuerung der Steuerungsanlage in der Kläranlage Kissenbrück;
Auftragsvergabe.
Vorlage
SG-XI/031/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

In der Nacht vom 02. auf den 03. November 2022 wurde durch die LSW ein Brand im Schaltkasten auf der Kläranlage Kissenbrück festgestellt. Der unverzüglich kontaktierte Bereitschaftsdienst konnte kein offenes Feuer mehr feststellen, jedoch waren im betroffenen Schaltschrank sämtliche Steckanschlüsse und Anlagenteile durch das Feuer zerstört. Weiterhin wurden auch die benachbarten Schaltkästen in Mitleidenschaft gezogen. Dieses ist im Wesentlichen auf die starke Rauchentwicklung und die dadurch entstandenen Rußpartikel zurückzuführen. Auch hier ist von bleibenden Schäden auszugehen, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, wann es zum Totalausfall der Anlage (Korrosion der Elektrobauteile und Kontaktstellen) kommen wird. Nur aufgrund sofort eingeleiteter Maßnahmen konnte die Kläranlage über den manuellen Betrieb wieder provisorisch “zum Laufen“ gebracht werden.

 

Unmittelbar nach Feststellung des Schadenereignisses wurde die Öffentliche Sachversicherung über den Schaden informiert und eine Schadensaufnahme vor Ort vereinbart. Diese ergab eine Schadenshöhe von ca. 50.000,00 € (ca. 25.000,00 € Gebäudeversicherung + ca. 25.000,00 € Elektronikversicherung). Eine detaillierte Zusammenstellung der Schadensfeststellung seitens der Versicherung liegt der Samtgemeinde Oderwald, trotz mehrfacher Anforderung, bis heute nicht vor. Die Schadensabrechnung bezieht sich allein auf den vorgenannten Schaden. Die zum Ausgleich von der der Versicherung übernommenen Schadenssummen mindern nicht die Auftragshöhe der Erneuerung der Steuerungsanlage.

 

Am 24. Januar 2022 ereignete sich ein weiterer Störfall auf der Kläranlage Kissenbrück. Aufgrund eines Defektes am Stern-Dreieck-Starter fiel das Belebungsbecken aus und die Kläranlage verzeichnete einen Totalausfall über einen Zeitraum von 5 Stunden. Ursächlich hierfür war eine abgelöste Zunderschicht am Stromschienensystem. Dieser Defekt resultiert aus den oben beschriebenen Spätfolgen des Brandes. Das örtliche Energieversorgungsunternehmen (LSW) stellte folgendes zum Zustand der Steuerungstechnik fest:

 

 

 

Beim ersten Wiedereinschaltversuch konnten der Mitarbeiter der Kläranlage und unser Kollege feststellen, dass der Kurzschluss durch immer noch in der Anlage befindliche (leitende) Brandrückstände verursacht wurde.

 

Nach einer Reinigung des betroffenen Anlagenteiles durch den Mitarbeiter der Kläranlage wurde ein 2. Einschaltversuch vorgenommen, der dann erfolgreich war.

 

Wir weisen darauf hin, dass wir als Netzbetreiber den derzeitigen Zustand der vor Ort befindlichen elektrischen Anlage als sehr kritisch bewerten.

Eine weitere Störung ähnlicher Art ist nach unserer Einschätzung sehr wahrscheinlich.

 

Die Anlage sollte sofort noch einmal durch einen Fachmann grundlegend überprüft/gereinigt werden und ein Kompletttausch der vom Brand vorgeschädigten, elektrischen Anlage sollte so schnell wie möglich erfolgen!“

 

Aufgrund der im gesamten System der Steuerungstechnik der Kläranlage vorhandenen Schädigungen durch die durch den Brand verursachten Rußpartikel, ist der Regelbetrieb der Kläranlage in seinem jetzigen Zustand dauerhaft gefährdet. Die Beseitigung von Abwasser gehört zur kritischen Infrastruktur (KRITIS: Def.:“Infrastrukturen gelten dann als „kritisch“, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat“) und muss daher zum Schutz der Bevölkerung dauerhaft gesichert sein. Zur Erreichung dieses Zieles erscheint es notwendig, die gesamte Steuerungstechnik der Kläranlage so schnell wie möglich zu erneuern, damit weitere Havarien und der Totalausfall der Kläranlage Kissenbrück verhindert werden können.

 

Eine Kostenschätzung durch den EDV-Dienstleister der Kläranlage Kissenbrück ergab ein Auftragsvolumen von ungefähr 100.000,00 € incl. der Komponente speicherprogrammierbare Steuerung (SPS).

 

Der betreuende EDV-Dienstleister hat für die notwendigen Arbeiten ein Angebot abgegeben (s. Anlage). Allerdings ist in diesem Angebot der Austausch der Komponente SPS noch nicht berücksichtigt. Das Gesamtangebot wird sich incl. der Komponente SPS auf ein Auftragsvolumen von ca. 100.000,00 € belaufen. Zur Umsetzung der Maßnahme wurde durch den Anbieter ein Projekt- und Ablaufplan entwickelt (s. Anlage), welcher die Erneuerung der Steuerungsanlage im laufenden Betrieb vorsieht. Die Anlage muss hierbei immer nur kurzfristig abgeschaltet werden. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen wird bei umgehender Beauftragung ca. 8 Wochen betragen.

 

Die Auftragsvergabe sollte als Direktvergabe an den betreuenden EDV-Dienstleister der Kläranlage erfolgen, da das Procedere eines Ausschreibungsverfahrens einen Zeitraum in Anspruch nimmt, welcher im Hinblick auf die o. a. Gefahren nicht zur Verfügung steht. Die Direktvergabe wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel (RPA) abgestimmt.

 

Nach Umsetzung der Maßnahme soll die erneuerte Steuerungsanlage durch einen externen Prüfer abgenommen werden. Für die notwendigen Arbeiten wurde ein Angebot der Fa. TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Hannover, angefordert. (s. Anlage)

 

Im Erfolgsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Oderwald sind für diese Maßnahme keine Mittel vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Auftrag für die Arbeiten des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Oderwald im Zuge der Erneuerung der Steuerungstechnik auf der Kläranlage Kissenbrück, wird der Firma beam Solutions & Technology GmbH, An der Meesche 7, 38312 Börßum OT Achim, als Direktauftrag erteilt. Die Auftragshöhe soll 100.000,00 € nicht übersteigen.

·         Der Auftrag für die Überprüfung der umgebauten elektrischen Schaltanlage auf der Kläranlage Kissenbrück wird der Firma TÜV Rheinland Industrie Services GmbH, Anderter Straße 137, 30559 Hannover, zum Angebotsendpreis in Höhe von 1.861,16 € (inkl. MwSt.) erteilt.

 

·         Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: