Auftragsvergabe.
Sachverhalt:
In der Nacht vom 02. auf den 03. November 2022 wurde durch die LSW ein Brand im Schaltkasten auf der Kläranlage Kissenbrück festgestellt. Der unverzüglich kontaktierte Bereitschaftsdienst konnte kein offenes Feuer mehr feststellen, jedoch waren im betroffenen Schaltschrank sämtliche Steckanschlüsse und Anlagenteile durch das Feuer zerstört. Weiterhin wurden auch die benachbarten Schaltkästen in Mitleidenschaft gezogen. Dieses ist im Wesentlichen auf die starke Rauchentwicklung und die dadurch entstandenen Rußpartikel zurückzuführen. Auch hier ist von bleibenden Schäden auszugehen, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, wann es zum Totalausfall der Anlage (Korrosion der Elektrobauteile und Kontaktstellen) kommen wird. Nur aufgrund sofort eingeleiteter Maßnahmen konnte die Kläranlage über den manuellen Betrieb wieder provisorisch “zum Laufen“ gebracht werden.
Unmittelbar nach Feststellung des Schadenereignisses wurde die Öffentliche Sachversicherung über den Schaden informiert und eine Schadensaufnahme vor Ort vereinbart. Diese ergab eine Schadenshöhe von ca. 50.000,00 € (ca. 25.000,00 € Gebäudeversicherung + ca. 25.000,00 € Elektronikversicherung). Eine detaillierte Zusammenstellung der Schadensfeststellung seitens der Versicherung liegt der Samtgemeinde Oderwald, trotz mehrfacher Anforderung, bis heute nicht vor. Die Schadensabrechnung bezieht sich allein auf den vorgenannten Schaden. Die zum Ausgleich von der der Versicherung übernommenen Schadenssummen mindern nicht die Auftragshöhe der Erneuerung der Steuerungsanlage.
Am 24. Januar 2022 ereignete sich
ein weiterer Störfall auf der Kläranlage Kissenbrück. Aufgrund eines Defektes
am Stern-Dreieck-Starter fiel das Belebungsbecken aus und die Kläranlage
verzeichnete einen Totalausfall über einen Zeitraum von 5 Stunden. Ursächlich
hierfür war eine abgelöste Zunderschicht am Stromschienensystem. Dieser Defekt
resultiert aus den oben beschriebenen Spätfolgen des Brandes. Das örtliche
Energieversorgungsunternehmen (LSW) stellte folgendes zum Zustand der
Steuerungstechnik fest:
“Beim ersten Wiedereinschaltversuch konnten
der Mitarbeiter der Kläranlage und unser Kollege feststellen, dass der
Kurzschluss durch immer noch in der Anlage befindliche (leitende)
Brandrückstände verursacht wurde.
Nach
einer Reinigung des betroffenen Anlagenteiles durch den Mitarbeiter der
Kläranlage wurde ein 2. Einschaltversuch vorgenommen, der dann erfolgreich war.
Wir
weisen darauf hin, dass wir als Netzbetreiber den derzeitigen Zustand der vor
Ort befindlichen elektrischen Anlage als sehr kritisch bewerten.
Eine
weitere Störung ähnlicher Art ist nach unserer Einschätzung sehr
wahrscheinlich.
Die
Anlage sollte sofort noch einmal durch einen Fachmann grundlegend
überprüft/gereinigt werden und ein Kompletttausch der vom Brand
vorgeschädigten, elektrischen Anlage sollte so schnell wie möglich erfolgen!“
Aufgrund der im gesamten System
der Steuerungstechnik der Kläranlage vorhandenen Schädigungen durch die durch
den Brand verursachten Rußpartikel, ist der Regelbetrieb der Kläranlage in
seinem jetzigen Zustand dauerhaft gefährdet. Die Beseitigung von Abwasser
gehört zur kritischen Infrastruktur (KRITIS: Def.:“Infrastrukturen gelten dann
als „kritisch“, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von
wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige
Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat“) und muss daher zum Schutz der
Bevölkerung dauerhaft gesichert sein. Zur Erreichung dieses Zieles erscheint es
notwendig, die gesamte Steuerungstechnik der Kläranlage so schnell wie möglich
zu erneuern, damit weitere Havarien und der Totalausfall der Kläranlage
Kissenbrück verhindert werden können.
Eine Kostenschätzung durch den
EDV-Dienstleister der Kläranlage Kissenbrück ergab ein Auftragsvolumen von
ungefähr 100.000,00 € incl. der Komponente speicherprogrammierbare Steuerung
(SPS).
Der betreuende EDV-Dienstleister
hat für die notwendigen Arbeiten ein Angebot abgegeben (s. Anlage). Allerdings
ist in diesem Angebot der Austausch der Komponente SPS noch nicht
berücksichtigt. Das Gesamtangebot wird sich incl. der Komponente SPS auf ein
Auftragsvolumen von ca. 100.000,00 € belaufen. Zur Umsetzung der Maßnahme wurde
durch den Anbieter ein Projekt- und Ablaufplan entwickelt (s. Anlage), welcher
die Erneuerung der Steuerungsanlage im laufenden Betrieb vorsieht. Die Anlage
muss hierbei immer nur kurzfristig abgeschaltet werden. Die Umsetzung der
Gesamtmaßnahmen wird bei umgehender Beauftragung ca. 8 Wochen betragen.
Die Auftragsvergabe sollte als
Direktvergabe an den betreuenden EDV-Dienstleister der Kläranlage erfolgen, da
das Procedere eines Ausschreibungsverfahrens einen Zeitraum in Anspruch nimmt,
welcher im Hinblick auf die o. a. Gefahren nicht zur Verfügung steht. Die
Direktvergabe wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel
(RPA) abgestimmt.
Nach Umsetzung der Maßnahme soll
die erneuerte Steuerungsanlage durch einen externen Prüfer abgenommen werden.
Für die notwendigen Arbeiten wurde ein Angebot der Fa. TÜV Rheinland Industrie
Service GmbH, Hannover, angefordert. (s. Anlage)
Im Erfolgsplan des Eigenbetriebes
Abwasserbeseitigung Oderwald sind für diese Maßnahme keine Mittel vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
·
Der Auftrag für die Arbeiten des Eigenbetriebes
Abwasserbeseitigung Oderwald im Zuge der Erneuerung der Steuerungstechnik auf
der Kläranlage Kissenbrück, wird der Firma beam Solutions & Technology
GmbH, An der Meesche 7, 38312 Börßum OT Achim, als Direktauftrag erteilt. Die
Auftragshöhe soll 100.000,00 € nicht übersteigen.
·
Der Auftrag für die Überprüfung der umgebauten
elektrischen Schaltanlage auf der Kläranlage Kissenbrück wird der Firma TÜV
Rheinland Industrie Services GmbH, Anderter Straße 137, 30559 Hannover, zum
Angebotsendpreis in Höhe von 1.861,16 € (inkl. MwSt.) erteilt.
·
Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: