Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG.
Vorlage
ZKO/0075/2022
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Gem. § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung obliegt der Verbandsvorsitzenden oder dem Verbandsvorsitzenden mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem Verbandsgeschäftsführer. Über die Annahme entscheidet die Verbandsversammlung.

Gem.§ 26 Abs. 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO -) vom 18. April 2017 ist für Zuwendungen bis zum Betrag von 100 Euro die Verbandsvorsitzende oder der Verbandsvorsitzende mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem Verbandsgeschäftsführer zuständig. Die eingegangenen Spenden liegen jedoch über der Geringfügigkeitsgrenze, so dass die Verbandsversammlung über die Annahme entscheiden muss.

Über die angenommenen über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Zuwendungen besteht eine jährliche Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde.

Von den Fördervereinen der Kindertagesstätten sind in 2021 nachfolgende Spenden eingegangen:

Kindertagesstätte Börßum:

- Spielgeräte/Fahrzeuge (Karussell, Buggy und Steproller) im Wert von                           904,70 €
- Bewegungslandschaft im Wert von                                                                                          1.437,23 €

 

Kindergarten Oderwaldhalle, Börßum

- Spielpolster mit Bezug im Wert von                                                                 470,95 €

Kindergarten Flöthe

- Große Softbausteine im Wert von                                                                1.225,40 €



Kindergarten Oderwald

- Matschküche mit Zubehör im Wert von                                                           517,95 €

- VRmobil Juniorcar im Wert von                                                                       454,40 €

 


Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Die Annahme folgender Spenden wird genehmigt:

Kindertagesstätte Börßum:

- Spielgeräte/Fahrzeuge (Karussell, Buggy und Steproller) im Wert von                           904,70 €
- Bewegungslandschaft im Wert von                                                                                          1.437,23 €

 

Kindergarten Oderwaldhalle, Börßum

- Spielpolster mit Bezug im Wert von                                                                 470,95 €

Kindergarten Flöthe

- Große Softbausteine im Wert von                                                                1.225,40 €

Kindergarten Oderwald

- Matschküche mit Zubehör im Wert von                                                           517,95 €

- VRmobil Juniorcar im Wert von                                                                       454,40 €.