Betreff
Gruppenplanungen zum Kindergartenjahr 2022/2023.
Vorlage
ZKO/0076/2022
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Die Anmeldefrist zum Kindergartenjahr 2022/2023 für die Vergabe der Krippen- und Kindergartenplätze in den fünf Kindertagesstätten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald ist am 31.01.2022 abgelaufen. Die Ergebnisse sind in den als Anlage beigefügten Schaubildern dargestellt.

 

Die Bestätigungen des Betreuungsbedarfs wurden in allen Einrichtungen für die Einrichtung der Gruppen im bisherigen Umfang erbracht.

 

In Dorstadt wurden 2 Kinder mit voraussichtlichem heilpädagogischen Förderbedarf für den Kindergarten angemeldet. Ein Kind davon würde neu in die Einrichtung aufgenommen werden (heilpädagogischer Förderbedarf steht bereits fest), das andere Kind besucht momentan schon die Krippengruppe und wird aufgrund seines Entwicklungsstandes voraussichtlich einen heilpädagogischen Förderbedarf in Höhe von min. 10 Stunden wöchentlich erlangen.

 

Gem. § 4 Abs. 7 Nds. Kindertagesstättengesetz soll die Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII möglichst ortsnah erfüllt werden.

 

Im Jahr 2014 hat die Zweckverbandsversammlung den Beschluss gefasst, drei eigene pädagogische Fachkräfte (zwei in Dorstadt und eine in Cramme) im Rahmen einer Langzeitfortbildung dahingehend auszubilden, dass auch Kinder mit Förderbedarf in die Kindertagesstätten aufgenommen werden können. Bisher wurde davon nur im Rahmen von Einzelintegrationen Gebrauch gemacht. Nun liegen in Dorstadt jedoch zwei Anmeldungen von Kindern mit heilpädagogischem Förderbedarf vor, so dass hierfür eine bestehende Kindergartengruppe in eine Integrationsgruppe umgewandelt werden müsste.

 

Die Platzzahl würde sich bei einer Integrationsgruppe auf 18 verringern. Die Verfügungsstunden würden sich von 7,5 auf 16 erhöhen und eine 3. Kraft müsste über die gesamte Betreuungszeit in der Gruppe tätig sein. Die Kosten für die 3. Kraft würden finanziert werden. Darüber hinaus erhöht sich der Prozentsatz der Finanzhilfe um 25 %. Außerdem würde pro Kind eine Sachkostenpauschale in Höhe von rd. 370,00 € pro Monat gewährt. Mit diesen Zahlungen wären aber alle Kosten abgedeckt, wie Personal- und Transportkosten oder das Mittagessen.

 

In der Kindertagesstätte Börßum liegen 23 Krippenanmeldungen vor. Es können jedoch nur 15 Kinder in die Krippengruppen aufgenommen werden. Für 9 Kinder fehlt eine Betreuungsmöglichkeit, da die Krippengruppen in Dorstadt und Flöthe auch voll belegt sind.

 

Gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege.

 

Auch die im Bereich der Samtgemeinde Oderwald tätigen Tagespflegepersonen haben ab August 2022 nur insgesamt sieben freie Plätze und damit nicht genügend freie Kapazitäten, um alle neun Kinder aufnehmen zu können.  

 

Die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen sowie der Sachkostenzuschuss des Landkreises Wolfenbüttel werden für diese Gruppen allerdings frühestens im Jahr 2023 als Nachzahlung angepasst.

 

Die Kosten betragen bei der Einrichtung der Familiengruppe in Cramme ca. 20.000,00 € im Jahr (Personalkosten abzüglich Finanzhilfen+ Geschäftsaufwand u.ä.). Bei der Einrichtung der Integrationsgruppe dürften durch die Finanzierung der dritten Kraft sowie der erhöhten Finanzhilfe und des Sachkostenzuschusses keine zusätzlichen Kosten anfallen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten zu entscheiden, welche Krippen- und Kindergartengruppen im Kindergartenjahr 2022/2023 eingerichtet werden sollen.

 

Darüber hinaus wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Im Kindergarten Oderwald in Dorstadt wird ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 eine Integrationsgruppe, eingerichtet.