Sachverhalt:
Die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) hat in
einem Abstimmungsgespräch am 16.02.2022 über das weitere Vorgehen zur Umsetzung
des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages berichtet.
Die NLG beabsichtigt kurzfristig ein Planungsbüro für
die Bauleitplanung zu beauftragen, weist aber bereits jetzt schon darauf hin,
dass vor dieser Beauftragung Fachgutachten eingeholt werden müssen.
Nach § 7 des städtebaulichen Vertrages vom 12.01.2022 wird
die NLG Bauleistungen auf der Grundlage der gültigen VOB ausschreiben und
ausführen lassen. Der Zustimmung der Gemeinde Flöthe bedürfen
•
die
Ausführungsplanungen,
•
die
Leistungsverzeichnisse vor deren Ausgabe,
•
das
Vergabeverfahren und
•
die
Auftragsverwaltung.
Falls die Gemeinde Flöthe der Bitte um Zustimmung
nicht innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Unterlagen widerspricht, gilt die
Zustimmung als erteilt.
Damit das Bauleitplanverfahren schnellstmöglich
umgesetzt werden kann, ist es notwendig, dass auch die Zustimmungserklärungen
zu den vorgenannten Punkten möglichst ohne Zeitverzögerung abgegeben werden.
Dazu könnte zweckmäßigerweise der Bürgermeister ermächtigt werden,
entsprechende Erklärungen gegenüber der NLG abzugeben und darüber schnellstmöglich
im Rat der Gemeinde Flöthe zu berichten.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Bürgermeister wird ermächtigt, zu den in § 7 des
städtebaulichen Vertrags vom 12.01.2022 aufgeführten Punkten
Zustimmungserklärungen gegenüber der NLG abzugeben. Im Rat der Gemeinde Flöthe
ist über die damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen zeitnah zu
berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: