Sachverhalt:
Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2022 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen
(insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2022 weist im Ergebnishaushalt (GuV)
einen Verlust in Höhe von € 65.800,00 aus. Dieser Verlust begründet sich mit
wichtigen und zwingend erforderlichen Unterhaltungsleistungen (waren tlw. auch
bereits 2021 schon mal veranschlagt) in verschiedenen Bereichen. Die
mittelfristige Finanzplanung weist weiterhin einen dauerhaften Jahresgewinn bis
2025 aus. Die Gewinne bis 2025 sind als nachhaltig zu betrachten.
Im Finanzhaushalt entsteht in der lfd. Verwaltungstätigkeit
ein Geldmittelverlust in Höhe von € 20.700,00.
Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen sich auf € 26.500,00. Die
Finanzierung wird durch die Finanzmittelüberschüsse aus der mittelfristigen
Finanzplanung erwartet. Die Geldmittelüberschüsse in den Folgejahren werden die
zu erwartenden Tilgungsverpflichtungen übersteigen. Weitere
Investitionsvorhaben stehen in Abhängigkeit von Zuwendungsverfahren (Umbau
Sportheim sowie Ausbau Burgende) bzw. sind noch in der „Vorplanungsphase“
(Baugebiet Dorfmitte). Die Maßnahmen werden ggf. über eine
Nachtragshaushaltsplanung 2022 veranschlagt.
Auf die möglicherweise umfangreichen Investitionen der
Folgejahre im Zusammenhang mit den geplanten Dorfentwicklungsmaßnahmen wird
grundsätzlich hingewiesen. Eine Veranschlagung in der mittelfristigen
Finanzplanung ist hierzu noch nicht erfolgt, da die Planungsbelange insgesamt
weiterhin noch nicht konkret genug sind.
Der Stellenplan enthält keine Änderungen. Auf die
beschlossene Personalkostenveränderung wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2022
incl. Stellenplan 2022 wird
erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: