Sachverhalt:
Gem. § 111 (7) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der
Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen.
Über die Annahme entscheidet Rat der Gemeinde Cramme.
Der Förderverein für den Kindergarten Cramme hat mit
Schreiben vom 12.01.2022 mitgeteilt, dass er der Gemeinde Cramme zweckgebunden
für den Kindergarten Cramme 2 Schenkungen / Sachspenden zukommen lassen wird.
1.
Ein Bauwagen (Spielgerät) im Wert von 1.699,00 Euro.
2. Ein
Hochseilgarten (Spielgerät) im Wert von 8.918,35 Euro.
Sämtliche Spielgeräte sind
neuwertig und werden durch den Verein Crammer Landwirtschaft e. V. von der
Firma Wehrfritz, Bad Rodach, erworben.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Annahme der jeweiligen Sachzuwendung im Wert von 1.699,00 € und im Wert von
8.918,35 € wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: