Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 (7) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG); Verschiedene Zuwendungen vom Förderverein für den Kindergarten Cramme.
Vorlage
C-XIX/007/2022
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Gem. § 111 (7) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen.

 

Über die Annahme entscheidet Rat der Gemeinde Cramme.

 

Der Förderverein für den Kindergarten Cramme hat mit Schreiben vom 12.01.2022 mitgeteilt, dass er der Gemeinde Cramme zweckgebunden für den Kindergarten Cramme 2 Schenkungen / Sachspenden zukommen lassen wird.
 
            1. Ein Bauwagen (Spielgerät) im Wert von 1.699,00 Euro.

 

2. Ein Hochseilgarten (Spielgerät) im Wert von 8.918,35 Euro.

 

Sämtliche Spielgeräte sind neuwertig und werden durch den Verein Crammer Landwirtschaft e. V. von der Firma Wehrfritz, Bad Rodach, erworben.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Annahme der jeweiligen Sachzuwendung im Wert von 1.699,00 € und im Wert von 8.918,35 € wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: