Sachverhalt:
Ratsfrau Petra Johns hat mit Schreiben vom 19.02.2022 ihr Ratsmandat zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Gem. § 52 Absatz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung verlieren Abgeordnete ihren Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten.
Nach § 52 Absatz 2 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine der Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Satz 1 bis 4 und 6 bis 8 für den Sitzverlust vorliegt.
Vor der Feststellung des Sitzverlustes ist der oder dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
An der Beratung und Beschlussfassung über den Sitzverlust wirkt Ratsfrau Petra Johns nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 NKomVG nicht mit.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Es wird gem. § 52 Abs. 2 NKomVG festgestellt, dass
Ratsfrau Petra Johns ihren Sitz im Rat der Gemeinde Cramme nach § 52 Abs.
1 Nr. 1 NKomVG verliert.
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: