Sachverhalt:
Der Schützenverein Cramme hat mit Schreiben vom 17.02.2022 um eine Zustimmung zur Aufstellung eines Gerätehauses (siehe skizzierte Fläche im Lageplan) neben dem Schützenhaus gebeten.
Die neue Lagerfläche (Tische, Stühle, Gerätschaften u. ä.) wird benötigt, da aus Sicherheitsgründen keine Gegenstände mehr auf dem „Schießstand“ gelagert werden dürfen.
Die Aufstellfläche ist Grundstückseigentum der Gemeinde Cramme.
Planungs- und baurechtliche Bestimmungen stehen dem Vorhaben grundsätzlich nicht entgegen. Es wird jedoch auf die Einhaltung diesbezüglich hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Dem Schützenverein wird die Zustimmung zur Aufstellung
eines Geräteraumes an der im Lageplan skizzierten Position erteilt.
Finanzielle
Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: