Sachverhalt:
Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2022 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen
(insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2022 weist im ordentlichen
Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 103.200,00 aus. Die
mittelfristige Finanzplanung weist einen dauerhaften Jahresverlust bis 2025
aus.
Im Finanzhaushalt werden lfd. Finanzmitteldefizite erwartet.
Für 2022 in Höhe von €
75.100,00, die in den Folgejahren jedoch deutlich geringer ausfallen werden.
Dennoch ist es weiterhin nicht mehr möglich die Tilgungsleistungen aus den
Kreditverpflichtungen zu erwirtschaften.
Im Finanzhaushalt stehen 2022 Investitionen für den Erwerb
von beweglichem Sachvermögen an. Neben dem Erwerb einer Bühne für das DGH soll
ein Minibagger zur Bewältigung der Gemeindeaufgaben angeschafft werden (Kosten
rd. 25.000€).
Haushaltsübertragungen sind in den Produkten
Dorfgemeinschaftshaus/ Begegnungsstätte, Gemeindestraßen, Sportplatz und Gewässer und Gräben geplant. Dies ergibt
eine „Vorbelastung“ des Haushalts in Höhe von rd. € 1,7 Millionen. Dem entgegen
stehen Fördermittel von rd. €1,4 Millionen, die bereits im Haushaltsjahr 2021
veranschlagt wurden und nunmehr übertragen werden.
Der Liquiditätsbedarf wird in
2022/2023 auf zeitweise bis zu 2.000.000,00 € steigen.
Dies liegt insbesondere an der
Tatsache, dass die Zuwendungen aus den DE-Projekten erst deutlich nach
Abschluss der Projekte geleistet werden (rd. 1.450.000€).
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist
erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sind im Entwurf
enthalten. Es ist dringend erforderlich, zusätzliche Haushaltssicherungsmaßnahmen
zu beschließen.
Im Haushalt 2022 sind die bisherigen Haushaltsvermerke zur
Deckungsfähigkeit in den Produkten „Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“ und
„Dorfgemeinschaftshaus“ enthalten. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht
vorgesehen.
Im Stellenplan wurde die Neueinstellung eines in Vollzeit
beschäftigten Gemeindearbeiters (laut Ratsbeschluss im Teil B – Beschäftigte-)
berücksichtigt. Im Stellenplananhang wurden die informatorischen Stellen „1 -
Bote/Reinigungskraft“ und „5- Gemeindearbeiter“ (Aushilfe) gestrichen. Die
weiteren informatorischen Stellen werden vorerst im Stellenplananhang weiter
aufgeführt. Sie sind aktuell unbesetzt und die Notwendigkeit wird zur nächsten
Fortschreibung geprüft.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2022
inkl. Stellenplan 2022 wird erlassen.
- Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2022
wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: