Sachverhalt:
Die Gemeinde Dorstadt hat das Bebauungsplanverfahren für das o. g. Baugebiet durchgeführt.
Die Aufteilung der Baugrundstücke liegt vor. Eine Straßenbezeichnung existiert noch nicht und muss vom Rat der Gemeinde Dorstadt festgelegt werden. Eine zeitnahe Festlegung wird empfohlen, da im Rahmen der künftigen Vermarktung und verschiedener Antragstellungen keine unterschiedlichen Gebietsbezeichnungen entstehen sollten und die Samtgemeinde Oderwald als Ordnungsbehörde zudem frühzeitig die Hausnummernfestlegung treffen kann.
Bei der Festlegung von Straßennamen in Baugebieten wird sich u. a. an der „alten Flurstücksbezeichnung“ orientiert. Die Flurstücksbezeichnung im Bereich des o. g. Baugebietes lautet: „Am Holzwege“.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Für das Baugebiet „Waldblick Nord“ wird der
Straßenname „______________________“ festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: