Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem.§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Flöthe
hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes “Am Nordbach“ gefasst.
Die Änderungen des
Bebauungsplanes beziehen sich im Wesentlichen auf eine Änderung der Örtlichen
Bauvorschriften über die Einfriedung.
Die erforderliche
B-Planänderung erfolgt im “Vereinfachten Änderungsverfahren“ gem. § 13 BauGB.
Im vereinfachten Verfahren kann
1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, 2. den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. |
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Gem. §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird daher auf die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
verzichtet.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird zudem von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung zur Planauslage gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Am
Nordbach“ in 38312 Flöthe OT Groß Flöthe und der Begründung wird zugestimmt.
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Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.
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Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem
Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der
Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1
und § 10a Absatz 1 wird abgesehen.
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Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: