Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Am Nordbach" in der Gemeinde Flöthe OT Groß Flöthe;
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem.§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Vorlage
F-XIX/018/2022
Art
Beschlussvorlage Flöthe
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Flöthe hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Am Nordbach“ gefasst.

 

Die Änderungen des Bebauungsplanes beziehen sich im Wesentlichen auf eine Änderung der Örtlichen Bauvorschriften über die Einfriedung.

 

Die erforderliche B-Planänderung erfolgt im “Vereinfachten Änderungsverfahren“ gem. § 13 BauGB.

Im vereinfachten Verfahren kann

1.    von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden,

2.    den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird daher auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird zudem von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung zur Planauslage gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Am Nordbach“ in 38312 Flöthe OT Groß Flöthe und der Begründung wird zugestimmt.

·         Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.

·         Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 wird abgesehen.

·         Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: