Sachverhalt:
Durch
die Verabschiedung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
hat sich die gesetzliche Grundlage für den Erlass der Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall-
und Auslagenentschädigung geändert. Aus diesem Grunde muss die vorgenannte
Satzung neu gefasst und beschlossen werden.
Weiterhin wurde in der
konstituierenden Ratssitzung durch den Rat der Gemeinde Dorstadt beschlossen,
dass es jetzt einen Gemeindedirektor und einen stellv. Gemeindedirektor gibt.
Mit aufgenommen wurde die Funktion des Ortsheimatpflegers. Die §§ 3 und 6
wurden deshalb überarbeitet. Die einzelnen Beträge der Aufwandsentschädigungen
sind noch festzulegen. Zur Orientierung ist die noch gültige Satzung vom
21.02.2002 als Anlage beigefügt.
Weitere inhaltliche Änderungen sind nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
· Die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Dorstadt über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung wird erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
11110-711110-742100 11110-711110-442100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: rd. 6.000,00
€
Jährliche
Abschreibungen: